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Zuordnung von Stahlbauten zur jeweiligen Ausführungsklasse EXC 1 bis EXC 4

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Stahlbauten
Zuordnung der Ausführungsklassen

Die Zuordnung der jeweiligen Ausführungsklasse für Stahlbauten erfolgt gemäß EUROCODE 3 auf der Grundlage der Schadensfolgeklasse und der Konstruktionsart.

Bemessung und Konstruktion

Die Bemessung und Konstruktion von bauliche Anlagen im Metall- und Verbundbau (Stahlbauten) erfolgt in Deutschland durch die Musterverwaltungvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)  des DIBt, die von den einzelnen Landesbaubehörden  durch die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen in Landesrecht umgesetzt wird.
In diesen Baubestimmungen sind für den Stahlbau nachstehende harmonisierte Normen verbindlich festgelegt:

DIN EN 1993-1-1: 2010:2010-12 (EUROCODE 3)
DIN EN 1993-1-1/A1:2014-07 (Ergänzung)
DIN EN 1993-1-1/NA:2015-08 (Nationaler Anhang)
DIN EN 1090-2:2018-09 (Ausführung von Stahltragwerken)

Ausführungsklasse von Stahlbauten

Für die Ausführung von Stahltragwerken ist  DIN EN 1090-2 Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken“ anzuwenden. Danach sind die Bauwerke, Tragwerke bzw. Bauteile den Ausführungsklassen EXC 1 bis EXC 4 gemäß der DIN EN 1090-2, Abschnitt 4.1.2 zuzuordnen.

Zuordnung der Ausführungsklassen zu einzelnen Produktgruppen

Die Zuordnung von Bauwerken, Tragwerken und Bauteilen zu den in DIN EN 1090-2, Abschnitt 4.1.2 genannten Ausführungsklassen EXC 1 bis EXC 4 erfolgt in Deutschland gemäß dem Nationalen Anhang bzw. Anhang C des EUROCODE 3 auf der Grundlage der Schadensfolgeklasse und der Konstruktionsart.

Dabei ist zu beachten:

  1. Die Herstellung von Bauteilen aus Stahl in den genannten Ausführungsklassen darf nur durch solche Hersteller erfolgen, deren werkseigene Produktionskontrolle durch eine notifizierte Stelle entsprechend DIN EN 1090-1 zertifiziert ist 
  2. Die Ausführung von geschweißten Bauteilen, Tragwerken und Bauwerken aus Stahl in den genannten Ausführungsklassen darf nur durch solche Betriebe auf der Baustelle erfolgen, die über einen Eignungsnachweis für die Ausführung von Schweißarbeiten in den entsprechenden Ausführungsklassen verfügen. 

Als Eignungsnachweis gilt alternativ 

  • ein durch eine notifizierte Stelle ausgestelltes oder bestätigtes Schweißzertifikat nach DIN EN 1090-1, wenn die werkseigene Produktionskontrolle des Betriebs durch diese Stelle entsprechend DIN EN 1090-1 zertifiziert ist; 
  • ein auf Grundlage von DIN EN 1090-2 in Verbindung mit DIN EN 1090-1, Tabelle B.1 durch eine bauaufsichtlich anerkannte Stelle ausgestelltes Schweißzertifikat;
     

Zuordnung von Stahlbauten/Stahlbauteile zur jeweiligen Ausführungsklasse

Die Zuordnung der jeweiligen Ausführungsklasse erfolgt gemäß Anhang C  2.2.4 des Eurocodes bzw. des nationalen Anhangs wie folgt:

Ausführungsklasse EXC 1

In diese Ausführungsklasse fallen statisch bzw. quasi-statisch beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S275 und Werkstoffdicke bis max. 20 mm und Kopf- und Fussplatten bis  max. 30 mm , für die einer der folgenden Punkte (A bis F) vollständig zutrifft:

  1. Tragkonstruktionen mit 

    – bis zu zwei Geschossen aus Walzprofilen ohne biegesteife Kopf-, Fuß- und Stirnplattenstöße mit einer max. Geschosshöhe von 3 m;- druck- und biegebeanspruchte Stützen ohne Stoß;- Biegeträgern mit bis zu 5 m Spannweite und Auskragungen bis 2 m; – charakteristischen veränderlichen, gleichmäßig verteilten Einwirkungen/Nutzlasten bis 2,5 kN/m² und charakteristischen veränderlichen Einzelnutzlasten bis 2,0 kN;

  2. Tragkonstruktionen mit max. 30° geneigten Belastungsebenen (z. B. Rampen) mit Beanspruchungen durch charakteristische Achslasten von max. 63 kN oder charakteristische veränderliche, gleichmäßig verteilte Einwirkungen/ Nutzlasten von bis zu 17,5 kN/m² (Kategorie E2.4 nach DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12, Tabelle 6.4DE) in einer Höhe von max. 1,25 m über festem Boden wirkend;
  3. Treppen und Balkonanlagen bis zu einer Absturzhöhe von 12 m bzw. an Wohngebäuden;
  4. alle Geländer mit einer horizontalen Nutzlast bis qk=0,5 kN/m nach DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12, Tabelle 6.12 DE;
  5. Wintergärten an Wohngebäuden; 
  6. Gebäude, die selten von Personen betreten werden, wenn der Abstand zu anderen Gebäuden oder Flächen mit häufiger Nutzung durch Personen mindestens das 1,5-fache der Gebäudehöhe beträgt; 

Die Ausführungsklasse EXC 1 gilt auch für andere vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile.

Ausführungsklasse EXC 2

In diese Ausführungsklasse fallen statisch, quasi-statisch und ermüdungsbeanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700, die nicht den Ausführungsklassen EXC 1, EXC 3 und EXC 4 zuzuordnen sind.

Ausführungsklasse EXC 3

In diese Ausführungsklasse fallen statisch, quasi-statisch und ermüdungs-beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700, für die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft: 

  1. Dachkonstruktionen von Versammlungsstätten/Stadien;
  2. Gebäude mit mehr als 15 Geschossen;
  3. folgende Tragwerke oder deren Bauteile:
    • Geh- und Radwegbrücken
    • Straßenbrücken
    • Eisenbahnbrücken
    • Fliegende Bauten
    • Türme und Maste wie z. B. Antennentragwerke
    • Kranbahnen
    • zylindrische Türme wie z. B. Tragrohre für Stahlschornsteine; 
  4. Bauteile für den Stahlwasserbau, wie: Verschlüsse, Kanalbrücken und Schiffshebewerke;

Die Ausführungsklasse EXC 3 gilt auch für andere vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile.

Ausführungsklasse EXC 4

In diese Ausführungsklasse fallen alle Bauteile oder Tragwerke der Ausführungsklasse EXC 3 mit extremen Versagensfolgen für Menschen und Umwelt, wie z. B.:

  1. Straßenbrücken und Eisenbahnbrücken (siehe DIN EN 1991-1-7) über dicht besiedeltem Gebiet oder über Industrieanlagen mit hohem Gefährdungspotential;
  2. Sicherheitsbehälter in Kernkraftwerken;

Weiterführende Informationen

Fachbeitrag: Eurocodes für die Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten

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