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Bauproduktenverordnung: EN 1090-1 mit werkseigene Produktionskontrolle im Stahlbaubereich

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Bauprodukteverordnung
EN 1090-1 mit werkseigener Peoduktionskontrolle

Die neuen Normen EN 1090-1 und EN 1090-2 lösen die bisherige Norm DIN 18800-7 über die  Ausführung und Herstellerqualifikation von Stahlbauten ab. Die Norm EN 1090-1 gilt seit 1.1.2011 als harmoniseirte Normen zur Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011. Beide EN-Normen sind seit 1. Juli 2012 zusammen mit dem Eurocode 3 über die Liste der Technischen Baubestimmungen durch die obersten Landesbehörden bauaufsichtlich eingeführt und verbindlich.

Grundlage der Konformitätsbewertung für Stahlbauprodukte ist das Konformitätsbewertungsverfahren 2+ der Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 die nachstehendes Verfahren vorsieht:

  1. durch den Hersteller
    Erstprüfung des Produkts
    werkseigene Produktionskontrolle
    Prüfung von im Werk entnommenen Proben nach einem festgelegten Prüfplan
  2. durch die Konformitätsbewertungsstelle
    Zertifizierung der werkseigene Produktionskontrolle durch eine Erstinspektion und
    laufende Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigene Produktionskontrolle

Die werkseigene Produktionskontrolle nach EN 1090-1 der Herstellerbetriebe bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung von Stahlbau- und Aluminiumkonstruktionen. Die Herstellerbetriebe müssen sich hierfür durch Überwachungs- und Zertifizierungsstellen gemäß System 2+ nach EN 1090-1 zertifizieren lassen.  Diese Stellen übernehmen dann auch die Überwachungen der werkseigene Produktionskontrolle der Hersteller. Mit dem System der werkseigene Produktionskontrolle muss der Hersteller nachweisen, dass die Systeme zur Ausführung von Arbeiten für die Herstellung entsprechender Bauteile geeignet ist.
Die Überwachung durch die Zertifizierungsstellen besteht aus der Erstprüfung und regelmäßig wiederkehrende Prüfung.  Der Zweck der Erstprüfung ist es nachzuweisen, dass der Hersteller über die Voraussetzungen verfügt, um tragende Bauteile und Bausätze nach der EN 1090-1 herzustellen.

Die technischen Anforderungen für Stahlkonstruktionen sind in der EN 1092-2 enthalten und für Aluminiumkonstruktionen ist dies die EN 1092-3.

Ausführungsklassen

Für die Anforderungen sind die Ausführungsklassen EXC1, EXC2, EXC3 und EXC4 festgelegt. Die neuen Ausführungsklassen orientieren sich an nachstehende Kriterien:

  • Schadensfolgen (niedrig; mittel; hoch)
  • Beanspruchungen (statisch; dynamisch)
  • Herstellungskategorien (Stahl S235/S275;  S355 und höher)

Tabelle: Matrix für die Bestimmung der Ausführungsklassen

Schadensfolgen CC1
gering
CC1
gering
CC2
mittel
CC2
mittel
CC3
hoch
CC3
hoch
Beanspruchungsklassen SC1
statisch
SC2
dynamisch
SC1
statisch
SC2
dynamisch
SC1
statisch
SC2
dynamisch
Herstellungs-
kategorie
PC1
S235, S275

EXC1

EXC2

EXC2

EXC3

EXC3

EXC3

Herstellungs-
kategorie
PC2
≥S355

EXC2

EXC2

EXC2

EXC3

EXC3

EXC4

        

Die Bestimmung der Ausführungsklasse soll unter Berücksichtigung nationaler Vorschriften gemeinsam durch den Tragwerksplaner und den Bauherrn erfolgen. Die Zuordnung des gesamten Tragwerks oder einzelner Komponenten zu einer der EXC-Klassen ist daher zwingend.

Mit der Ausführungsklasse werden die jeweiligen Anforderungen festgelegt bezüglich Personal, Einrichtungen und Abläufe z. B. :

  • das Qualitätssicherungssystem nach der Normenreihe ISO 3834
  • die Qualifikation der Schweißaufsichtsperson
  • die Werkstoffe die verarbeitet werden dürfen (Güte, Dicken)
  • schweißtechnische Anforderungen/Dokumente, z. B. Verfahrensprüfungen, Schweißanweisungen, Schweißplan
  • Schweißausführung
  • Rückverfolgbarkeit von Werkstoffen, Schweißer
  • Prüfumfang z. B. NDE
  • Qualitätsanforderungen hinsichtlich Toleranzen, Ausführung von Bohrungen

Weiterführende Informationen

Rechtsvorschriften zur Bauprodukteverordnung

Harmonisierte Normen zur Bauprodukteverordnung

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