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Die neuen Normen EN 1090-1 und EN 1090-2 lösen die bisherige Norm DIN 18800-7 über die Ausführung und Herstellerqualifikation von Stahlbauten ab. Die Norm EN 1090-1 gilt seit 1.1.2011 als harmoniseirte Normen zur Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011. Beide EN-Normen sind seit 1. Juli 2012 zusammen mit dem Eurocode 3 über die Liste der Technischen Baubestimmungen durch die obersten Landesbehörden bauaufsichtlich eingeführt und verbindlich.
Grundlage der Konformitätsbewertung für Stahlbauprodukte ist das Konformitätsbewertungsverfahren 2+ der Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 die nachstehendes Verfahren vorsieht:
- durch den Hersteller
Erstprüfung des Produkts
werkseigene Produktionskontrolle
Prüfung von im Werk entnommenen Proben nach einem festgelegten Prüfplan - durch die Konformitätsbewertungsstelle
Zertifizierung der werkseigene Produktionskontrolle durch eine Erstinspektion und
laufende Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigene Produktionskontrolle
Die werkseigene Produktionskontrolle nach EN 1090-1 der Herstellerbetriebe bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung von Stahlbau- und Aluminiumkonstruktionen. Die Herstellerbetriebe müssen sich hierfür durch Überwachungs- und Zertifizierungsstellen gemäß System 2+ nach EN 1090-1 zertifizieren lassen. Diese Stellen übernehmen dann auch die Überwachungen der werkseigene Produktionskontrolle der Hersteller. Mit dem System der werkseigene Produktionskontrolle muss der Hersteller nachweisen, dass die Systeme zur Ausführung von Arbeiten für die Herstellung entsprechender Bauteile geeignet ist.
Die Überwachung durch die Zertifizierungsstellen besteht aus der Erstprüfung und regelmäßig wiederkehrende Prüfung. Der Zweck der Erstprüfung ist es nachzuweisen, dass der Hersteller über die Voraussetzungen verfügt, um tragende Bauteile und Bausätze nach der EN 1090-1 herzustellen.
Die technischen Anforderungen für Stahlkonstruktionen sind in der EN 1092-2 enthalten und für Aluminiumkonstruktionen ist dies die EN 1092-3.
Ausführungsklassen
Für die Anforderungen sind die Ausführungsklassen EXC1, EXC2, EXC3 und EXC4 festgelegt. Die neuen Ausführungsklassen orientieren sich an nachstehende Kriterien:
- Schadensfolgen (niedrig; mittel; hoch)
- Beanspruchungen (statisch; dynamisch)
- Herstellungskategorien (Stahl S235/S275; S355 und höher)
Tabelle: Matrix für die Bestimmung der Ausführungsklassen
Schadensfolgen | CC1 gering | CC1 gering | CC2 mittel | CC2 mittel | CC3 hoch | CC3 hoch | |
Beanspruchungsklassen | SC1 statisch | SC2 dynamisch | SC1 statisch | SC2 dynamisch | SC1 statisch | SC2 dynamisch | |
Herstellungs- kategorie | PC1 S235, S275 |
EXC1 |
EXC2 |
EXC2 |
EXC3 |
EXC3 |
EXC3 |
Herstellungs- kategorie | PC2 ≥S355 |
EXC2 |
EXC2 |
EXC2 |
EXC3 |
EXC3 |
EXC4 |
Die Bestimmung der Ausführungsklasse soll unter Berücksichtigung nationaler Vorschriften gemeinsam durch den Tragwerksplaner und den Bauherrn erfolgen. Die Zuordnung des gesamten Tragwerks oder einzelner Komponenten zu einer der EXC-Klassen ist daher zwingend.
Mit der Ausführungsklasse werden die jeweiligen Anforderungen festgelegt bezüglich Personal, Einrichtungen und Abläufe z. B. :
- das Qualitätssicherungssystem nach der Normenreihe ISO 3834
- die Qualifikation der Schweißaufsichtsperson
- die Werkstoffe die verarbeitet werden dürfen (Güte, Dicken)
- schweißtechnische Anforderungen/Dokumente, z. B. Verfahrensprüfungen, Schweißanweisungen, Schweißplan
- Schweißausführung
- Rückverfolgbarkeit von Werkstoffen, Schweißer
- Prüfumfang z. B. NDE
- Qualitätsanforderungen hinsichtlich Toleranzen, Ausführung von Bohrungen
Weiterführende Informationen
Rechtsvorschriften zur Bauprodukteverordnung
Harmonisierte Normen zur Bauprodukteverordnung
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