Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 1 Monat Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) Für unbemannte Luftfahrzeugsysteme – UAS (auch Drohne genannt) gilt eine EU-Verordnung, die die Anforderungen an diese Produkte festlegt. Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (unmanned aircraft systems, „UAS“) (auch Drohnen genannt), deren Betrieb mit den geringsten Risiken verbunden ist und die daher der „offenen“ Betriebskategorie angehören, unterliegen nicht denDer Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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