Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Drohnen: EU-Regelungen für den Betrieb

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 3 Monaten Drohnen (UAS) Für Drohnen (UAS=unmanned aircraft systems) gelten für den Betrieb gemäß EU-Verordnungen neue Regelungen für den Betrieb. Die neuen EU-Regelungen für das Inverkehrbringen von Drohnen (UAS = unbemannte Luftfahrzeuge / unmanned aircraft systems) gemäß der Verordnung (EU) 2019/945) sowie für die Anwendungsszenarien (Kategorien) gemäß der Verordnung (EU) 2019/947, gelten

Der Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".

Anmelden
   

Kategorisiert als:Aktuell, Rechtsvorschriften-Drohne

Anmeldestatus

Cookie Consent mit Real Cookie Banner