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Im Rahmen der Überarbeitung der EU-Bauprodukteverordnung hat die EU-Kommission eine Entwurf einer neuen EU-Bauprodukteverordnung veröffentlicht.
A. Regelungen der z. Zt. gültigen EU-Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011
Die aktuell gültige EU-Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 gewährleistet das reibungslose Funktionieren des digitalen Binnenmarkts und den freien Verkehr von Bauprodukten in der EU. Dies geschieht über harmonisierte technische Spezifikationen, die eine gemeinsame Fachsprache für die Prüfung und Offenlegung der Leistung von Bauprodukten (z. B. Brandverhalten, Wärmeleitfähigkeit oder Schalldämmung) bereitstellen. Normen müssen zwingend verwendet werden, wenn sie im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht wurden. Bauprodukte, die von solchen Normen erfasst sind, müssen die CE-Kennzeichnung tragen, die angibt, dass diese Produkte die erklärte Leistung erfüllen. Solche Produkte können dann im Binnenmarkt frei verkehren. Die EU-Mitgliedstaaten dürfen keine zusätzlichen Kennzeichnungen, Bescheinigungen oder Prüfungen verlangen. In der Bauprodukteverordnung werden keine Produktanforderungen festgelegt. Die EU-Mitgliedstaaten sind für die geltenden Sicherheits-, Umwelt- und Energieanforderungen für Gebäude sowie Tief- und Ingenieurbauten verantwortlich.
B. Handlungsbedarf
Im Bericht der Kommission über die Durchführung der Bauprodukteverordnung aus dem Jahr 2016 wurden einige Mängel bei ihrer Durchführung und eine beträchtliche Zahl von Herausforderungen im Zusammenhang mit der Normung, Vereinfachung für Kleinstunternehmen, Marktüberwachung und Durchsetzung festgestellt. Die Verwirklichung der Ziele der EU hinsichtlich Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft erfordert auch einen nachhaltigeren und besser funktionierenden Markt für Bauprodukte.
Die Bauprodukteverordnung schränkt die Möglichkeiten für die Branche erheblich ein, die Leistung ihrer Produkte in einheitlicher und abgestimmter Weise zu erklären und die Produkte hinsichtlich ihrer Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsleistungen zu differenzieren. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten erheblich eingeschränkt, nationale Anforderungen an Gebäude festzulegen oder mit Nachhaltigkeitszielen verbundene Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge aufzunehmen, ohne das Funktionieren des Binnenmarkts zu gefährden.
In Ermangelung einer angemessenen Normung auf EU-Ebene wird der Leistung von Bauprodukten in Bezug auf Umweltschutz und Sicherheit derzeit auf nationaler Ebene auf unterschiedliche Weise Rechnung getragen, was zu Abweichungen bei den Anforderungen an die Wirtschaftsakteure führt.
C. Was wird sich ändern?
Der vorgelegten Entwurf der Neufassung der EU-Bauprodukteverordnung wird dazu beitragen, das Funktionieren des Binnenmarkts für Bauprodukte insgesamt zu verbessern, indem die Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit erhöht wird, einheitlichere Wettbewerbsbedingungen für das Ökosystem des Bauwesens geschaffen werden und die Aspekte der Klima- und Umweltleistung sowie der Kreislauffähigkeit von Bauprodukten berücksichtigt werden, was nur auf EU-Ebene angegangen werden kann.
Der Vorschlag wird den Normungsprozess leistungsfähiger machen, Anreize schaffen für die Wiederverwendung von Produkten, weniger zusätzliche nationale Anforderungen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Hersteller, insbesondere KMU, in allen Mitgliedstaaten. Darüber hinaus werden durch die geplante Arbeitsteilung und die technische Feinabstimmung mit der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte unnötige Kosten für Unternehmen, insbesondere für KMU, vermieden.
In dem Vorschlag wird das Potenzial der Digitalisierung voll ausgeschöpft, um den Verwaltungsaufwand zu verringern, da die derzeitige Bauprodukteverordnung die Anwendung digitaler Werkzeuge nicht vorsieht. Alle mit dem Vorschlag verbundenen Informationen und Unterlagen können künftig in digitaler Form (z. B. digitaler Produktpass) verarbeitet und in einem Informationssystem (Bauproduktpassregister) dauerhaft gespeichert, geteilt und abgerufen werden. Dies wird zu mehr Transparenz entlang der Lieferketten führen und es ermöglichen, Daten zu Bauprodukten in Gebäudelogbüchern zu speichern und für Berechnungen zu verwenden, die nach anderen Rechtsvorschriften (z. B. der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) erforderlich sind. Dies wird auch die Marktüberwachung erleichtern.
Eine weitere Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Hersteller wird dadurch erreicht, dass die Überschneidungen zwischen der CE-Kennzeichnung und der Leistungserklärung beseitigt werden. Ferner können die Mitgliedstaaten Kleinstunternehmen, die keinen grenzüberschreitenden Handel betreiben, von den Verpflichtungen ausnehmen.
Mit der Einführung einer neuen Befugnis der Kommission, eine Mindestzahl an Kontrollen festzulegen, die von den Marktüberwachungsbehörden durchzuführen sind, zielt der Vorschlag darauf ab, die uneinheitliche Anwendung der Vorschriften der Bauprodukteverordnung auf dem Markt zu verbessern. Auch wenn dazu möglicherweise mehr Kapazitäten für die Marktüberwachungsbehörden bereitgestellt werden müssen, wird dies eine bessere Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit und Nachhaltigkeit von Bauwerken ermöglichen.
Weiterführende Informationen
Fachbeitrag: Bewertung der EU-Bauprodukteverordnung
Rechtsvorschriften zur EU-Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011
Vorschlag einer neuen EU-Bauprodukteverordnung + Anhänge
Update 11.7.2023: Angenommene Texte des EU-Parlaments vom 11.7.2023
Fragen und Anworten zum Vorschlag der EU-Bauprodukteverordnung
Harmonisierte Normen zur EU-Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011
Positions der KAN zum EU-Vorschlag; 2022
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, Bericht vom 27.10.2022
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