Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Spielzeugrichtlinie: Strengerer Grenzwert für Kadmium

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor

spielzeug-grenzwert-kadmium
Spielzeug Grenzwert für Kadmium

Ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Kadmium gilt jetzt für Spielzeuge. Anhang II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurde geändert.

Mit der Veröffentlichung der Richtlinie 2012/7/EU vom 3. März 2012 zur Änderung der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurden die Grenzwerte für Kadmium  nach Anhang II Abschnitt III Nr. 13 bei Spielzeugen oder Spielzeugteilen verschärft.
Die neuen Grenzwerte sind spätestens ab 20. Juli 2013 anzuwenden.

Hintergrund
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG enthält die wesentlichen Sicher­heitsanforderungen für Spielzeuge, darunter auch die be­sonderen Sicherheitsanforderungen in Bezug auf physika­lische und mechanische Eigenschaften, Entzündbarkeit, chemische Eigenschaften, elektrische Eigenschaften, Hy­giene und Radioaktivität.

Um ein hohes Maß an Schutz der Kinder vor Gefahren zu gewährleisten, die durch chemische Stoffe in Spielzeug und die Verwendung von gefährlichen Stoffen, insbesondere von als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestuften Stoffen (CMR-Stoffe) und allergenen Stoffen und bestimmten Me­tallen, entstehen, sollte mit großer Umsicht vorgegangen werden. Es ist daher insbesondere erforderlich, die Be­stimmungen über chemische Stoffe in Spielzeug an den technischen Fortschritt anzupassen.

In der Richtlinie 2009/48/EG Anhang II Abschnitt III werden u. a. auch Grenzwerte für Kad­mium festgelegt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EF­SA) stellte in ihrer Stellungnahme vom 30. Januar 2009 fest, dass der von JEFCA 1989 festgelegte und im Jahr 2001 bestätigte Wert der duldbaren wöchentlichen Aufnahme angesichts neuer Entwicklungen im Zusammen­hang mit der Toxizität des Kadmiums nicht mehr an­gemessen sei. Die EU-Kommisssion sah sich in der Pflicht, die Grenzwerte für Kadmium neu festzulegen.


Weiterführende Informationen

Rechtsvorschriften über Spielzeug

Richtlinie 2012/7/EU vom 2. März 2012


Getagged als: ,

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Anmeldestatus

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner