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Ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Kadmium gilt jetzt für Spielzeuge. Anhang II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurde geändert.
Mit der Veröffentlichung der Richtlinie 2012/7/EU vom 3. März 2012 zur Änderung der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurden die Grenzwerte für Kadmium nach Anhang II Abschnitt III Nr. 13 bei Spielzeugen oder Spielzeugteilen verschärft.
Die neuen Grenzwerte sind spätestens ab 20. Juli 2013 anzuwenden.
Hintergrund
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG enthält die wesentlichen Sicherheitsanforderungen für Spielzeuge, darunter auch die besonderen Sicherheitsanforderungen in Bezug auf physikalische und mechanische Eigenschaften, Entzündbarkeit, chemische Eigenschaften, elektrische Eigenschaften, Hygiene und Radioaktivität.
Um ein hohes Maß an Schutz der Kinder vor Gefahren zu gewährleisten, die durch chemische Stoffe in Spielzeug und die Verwendung von gefährlichen Stoffen, insbesondere von als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestuften Stoffen (CMR-Stoffe) und allergenen Stoffen und bestimmten Metallen, entstehen, sollte mit großer Umsicht vorgegangen werden. Es ist daher insbesondere erforderlich, die Bestimmungen über chemische Stoffe in Spielzeug an den technischen Fortschritt anzupassen.
In der Richtlinie 2009/48/EG Anhang II Abschnitt III werden u. a. auch Grenzwerte für Kadmium festgelegt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stellte in ihrer Stellungnahme vom 30. Januar 2009 fest, dass der von JEFCA 1989 festgelegte und im Jahr 2001 bestätigte Wert der duldbaren wöchentlichen Aufnahme angesichts neuer Entwicklungen im Zusammenhang mit der Toxizität des Kadmiums nicht mehr angemessen sei. Die EU-Kommisssion sah sich in der Pflicht, die Grenzwerte für Kadmium neu festzulegen.
Weiterführende Informationen
Rechtsvorschriften über Spielzeug
Richtlinie 2012/7/EU vom 2. März 2012
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