Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Ökodesign: Externe Netzteile

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor

Ökodesign
Ökodesign
Externe Netzteile

Auf Ökodesign Produkte wie externe Netzteile entfällt ein großer Teil des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen und Energie.

Auf energieverbrauchsrelevante Produkte wie externe Netzteile entfällt ein großer Teil des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen und Energie. Sie haben auch eine Reihe weiterer wichtiger Umweltauswirkungen. Die Verringerung des Stromverbrauchs werden durch Anwendung bestehender kostengünstiger und her­stellerneutraler Technologien erreicht, die zu ei­ner Verringerung der kombinierten Gesamtausgaben für die Anschaffung und den Betrieb dieser Geräte führen.

Inhalt der Ökodesign Verordnung über externe Netzteile:

  1. Produktgruppe: Externe Netzteile
  2. Von der Verordnung ausgeschlossen:
    a) Spannungswandler;
    b) unterbrechungsfreie Stromversorgungen;
    c) Batterieladegeräte ohne Stromversorgungsfunktion;
    d) Konverter für Lampen;
    e) externe Stromversorgungsgeräte für medizinische Geräte;
    f) aktive Power-over-Ethernet-Injektoren;
    g) Dockingstationen für autonome Geräte;
    h) externe Netzteile, die vor dem 1. April 2025 ausschließlich als Zubehör- oder Ersatzteil für ein vor dem 1. April 2020 in Verkehr gebrachtes identisches externes Netzteil in Verkehr gebracht werden, sofern auf dem Zubehör- oder Ersatzteil oder dessen Verpackung klar der Vermerk „Externes Netzteil ausschließlich als Ersatzteil zu nutzen für“ zusammen mit dem/den Primärverbraucher(n), für den/die das Zubehör- oder Ersatzteil bestimmt ist, angegeben ist.
  3. Durchführungsmaßnahme
    Verordnung (EU) 2019/1782
    Anmerkung:
    Die bisherige Verordnung (EG) Nr. 278/2009 wurde mit Wirkung zum 1.4.2020  aufgehoben.
  4. Anzuwenden ab 01. April 2020
  5. Umsetzung in nationales Recht
    Die Ökodesign-Richtlinie (Rahmenrichtlinie) 2009/125/EG wurde durch das Energiebetriebene Produktegesetz (EBPG) umgesetzt.
    Die o. g. Durchführungsmaßnahme tritt als EU-Verordnung unmittelbar in Kraft.
  6. Primärer Umweltaspekt
    Der Energieverbrauch während der Betriebsphase und Nulllast.
  7. Konformitätsbewertungsverfahren
    Anhang IV der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: internes Entwurfskontrollsystem oder
    Anhang V der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG:  Managementsystem  z. B. nach harm. Normen oder EMAS
  8. Kennzeichnung
    – CE-Kennzeichung (auf dem Produkt)
    Anmerkung:
    Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten
    .
    – Energieetikette gem. der allg.  Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie 2010/30/EU
  9. Mitzuliefernde Unterlagen
    – EU-Konformitätserklärung
    – Produktdatenblatt
    Anmerkung: Die Unterlagen sind in der Sprache des Verwendungslandes zu erstellen.
  10. Harmonisierte Normen
    werden im EU-Amtsblatt veröffentlicht
  11. Beteiligte Drittstellen (zugelassene Stellen) zur Konformitätsbewertung
    Nicht vorgesehen.

Ökodesign Anforderungen von externen Netzteile

  1. Ökodesign-Anforderungen:
    a) Energieeffizienzanforderungen hinsichtlich Leistungsaufnahme bei Nulllast
    b) Energieeffizienzanforderungen hinsichtlich Leistungsaufnahme im Betrieb
    c) Informationsanforderungen hinsichtlich Typenschild
    d) Informationsanforderungen hinsichtlich Handbücher
    e) Informationsanforderungen hinsichtlich technische Dokumentation

Weiterführende Informationen

Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG


Getagged als: ,

Anmeldestatus

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner