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Auf Ökodesign Produkte wie Leistungs-Transformatoren entfällt ein großer Teil des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen und Energie.
Sie haben auch eine Reihe weiterer wichtiger Umweltauswirkungen. Die Verringerungen des Energieverbrauchs werden durch Anwendung bestehender kostengünstiger und herstellerneutraler Technologien erreicht, die zu einer Verringerung der kombinierten Gesamtausgaben für die Anschaffung und den Betrieb dieser Geräte führen.
Inhalt der Ökodesign Verordnung über Leistungstransformatoren
- Produktgruppe
Kleinleistungs-, Mittelleistungs- und Großleistungstransformatoren mit einer Mindestnennleistung von 1 kVA festgelegt, die in mit 50 Hz betriebenen Stromübertragungs- und -verteilungsnetzen oder in industriellen Anwendungen verwendet werden;
Die Verordnung gilt nicht, für die in Artikel 1 Absatz (2) aufgeführten Transformatoren - Durchführungsmaßnahme
Verordnung (EU) Nr. 548/2014 und Berichtigung
Änderung durch Verordnung 2019/1783 - Anzuwenden ab 01. Juli 2015 (1. Stufe)
- Umsetzung in nationales Recht
Die Ökodesign-Richtlinie (Rahmenrichtlinie) 2009/125/EG wurde durch das Energiebetriebene Produktegesetz (EBPG) umgesetzt.
Die o. g. Durchführungsmaßnahme tritt als EU-Verordnung unmittelbar in Kraft. - Primärer Umweltaspekt
Der Energieverbrauch während der Nutzungsphase - Konformitätsbewertungsverfahren
Anhang IV der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: internes Entwurfskontrollsystem oder
Anhang V der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: Managementsystem z. B. nach harm. Normen oder EMAS - Kennzeichnung
– CE-Kennzeichung (auf dem Produkt)
Anmerkung:
Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten. - Mitzuliefernde Unterlagen
– EU-Konformitätserklärung
– Produktinformationen in allen zugehörigen Produktunterlagen sowie auf frei zugänglichen Internetseiten des Herstellers - Harmonisierte Normen
1. Veröffentlichung EU-Amtsblatt C 300 vom 11.9.2015
2. Veröffentlichung EU-Amtsblatt C 416 vom 11.11.2016 - Beteiligte Drittstellen (zugelassen Stellen) zur Konformitätsbewertung
Nicht vorgesehen.
Anwendungszeitplan der Ökodesign Anforderungen über Leistungstransformatoren
- 1. Stufe (ab 01. Juli 2015)
- Bereitstellung der Produktinformationen
- Anforderungen für den Mindestwert des Wirkungsgrades, sowie Höchstwerte für Kurzschluss- und Leerlaufverluste
- 2. Stufe (ab 01. Juli 2021)
- erhöhte Anforderungen für den Mindestwert des Wirkungsgrades
Weiterführende Informationen
– Broschüre (UBA) Umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte
– Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG
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