Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Ökodesign: Lichtquellen und Betriebsgeräte

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Aktuelle Informationen zur Ökodesign-Richtlinie
Ökodesign für Lichtquellen

Auf Ökodesign Produkte wie Lichtquellen und separate Betriebsgeräte entfällt ein großer Teil des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen und Energie.

Im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG  werden für energieverbrauchsrelevante Produkte z. B. die mit hohem Stromverbrauch besondere Anforderungen an die Energieeffizienz gestellt, damit der Verbrauch natürlicher Ressourcen auf das notwendige Maß reduziert wird. Im Rahmen einer vorbereitenden Studie wurde festgestellt, dass der Stromverbrauch während der Nutzungsphase von Lichtquellen durch entsprechende konstruktive Maßnahmen gesenkt werden und die Umweltverträglichkeit verbessert werden kann.

Ökodesign Anforderungen für Lichtquellen und separate Betriebsgeräte:

  1. Produktgruppe
    Lichtquellen und separate Betriebsgeräte
  2. Durchführungsmaßnahme
    Verordnung (EU) 2019/2020
    Berichtigung vom 11.02.2021 und
    Änderung 1 vom 26.2.2021

  3. Anzuwenden ab 01. September 2021
  4. Umsetzung in nationales Recht
    Die Ökodesign-Richtlinie (Rahmenrichtlinie) 2009/125/EG wurde durch das Energiebetriebene Produktegesetz (EBPG) umgesetzt.
    Die o. g. Durchführungsmaßnahme tritt als EU-Verordnung unmittelbar in Kraft.
  5. Primärer Umweltaspekt
    Der Energieverbrauch von Leuchtmittel während der Nutzungsphase und der Quecksilbergehalt
  6. Konformitätsbewertungsverfahren
    Anhang IV der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: internes Entwurfskontrollsystem oder
    Anhang V der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG:  Managementsystem  z. B. nach harm. Normen oder EMAS
  7. Kennzeichnung (auf der Lichtquellen Oberfläche gem. Anhang II )
    – der nominelle Nutzlichtstrom in „lm“
    – die Farbtemperatur in „K“
    – der nominelle Halbwertswinkel in “ ° „ für Lichtquellen mit gebündeltem Licht
    Anmerkung:
    Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten
    .
    Energieeffizienz-Kennzeichnungslabel gem. der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2015) mit Korrektur 1 (vom 11.02.2021) vorzunehmen (die Kennzeichnung von Leuchten entfällt) und Korrektur 2 )vom 26.9.2023
  8. Mitzuliefernde Unterlagen
    – EU-Konformitätserklärung
    – Produktinformationen mit den Angaben gem. Anhang II Nr. 3
    a) auf der Lichtquelle selbst (Farbtemperatur (°K), Nutzlichtstrom (lm)
    a) auf der Verpackung
    – Der LINK (zu einem Produktdatenblatt und Energieeffizienz-Kennzeichnungslabel über die EPREL-Produktdatenbank) oder als gedrucktes Exemplare
  9. Harmonisierte Normen
    Veröffentlicht im EU-Amtsblatt Nr. C 22 vom 24.1.2014
  10. Beteiligte Drittstellen (zugelassene Stellen) zur Konformitätsbewertung
    Nicht vorgesehen.
  11. Anwendung der Ökodesign-Anforderungen über Lichtquellen
    Ab 01. September 2021; weitere Anforderungen gelten ab 1. September 2023
    Ab dem 1. Mai 2021 sind die Informationen und Parameter des Produktdatenblattes in die EPREL-Produktdatenbank (durch die Händler) einzugeben.
    Anmerkung: Für einige Anforderungen sind jedoch abweichende Termine festgelegt:

Weiterführende Informationen

Fachbeitrag:  Neuer Ansatz im Bereich Beleuchtung


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