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Schutzzäune sind Sicherheitsbauteile im Sinne der Maschinenrichtlinie und dürfen nur mit der CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht sein.
Schutzzäune werden als Schutzeinrichtung betrachtet. Sie können eines der Mittel sein, um den Zugang zu den Gefahrenzonen in oder um eine Maschine zu verhindern. In vielen Fällen wirkt der Sicherheitszaun als Barriere in beide Richtungen, um sich gegen zwei oder mehr Risiken gleichzeitig zu schützen. Zum Beispiel kann ein Schutzzaun angebracht sein um sowohl Personen den Zugang in den Gefahrenbereich zu verhindern oder um die Maschine abzustellen, wenn eine eine Person sich in den Gefahrenbereich aufhält.
Anmerkung:
Ein Sicherheitsbauteile ist gemäß der Maschinenrichtlinie ein Bauteil
- das zur Gewährleistung einer Sicherheitsfunktion dient,
- das man gesondert in Verkehr bringt,
- dessen Ausfall und/oder Fehlfunktion die Sicherheit von Personen gefährdet und
- das für das Funktionieren der Maschine nicht erforderlich ist oder
- durch für das Funktionieren der Maschine übliche Bauteile ersetzt wird.
Schutzzäune können auf unterschiedliche Art und Weise auf dem Markt bereitgestellt sein
Schutzzäune können gesondert als auch zusammen mit der vorgesehenen Maschine in Verkehr gebracht sein. Wenn Sie gesondert durch einen Schutzzaunhersteller in Verkehr gebracht sind, dann sind sie Sicherheitsbauteile im Sinne der Maschinenrichtlinie und müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Wenn sie zusammen mit der Maschine durch den Maschinenhersteller in Verkehr gebracht sind, dann sind es keine Sicherheitsbauteile im Sinne der Maschinenrichtlinie und dürfen dann auch nicht zusätzlich mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein.
In beiden Fällen bleibt der Maschinenhersteller dennoch gesamtverantwortlich für die Konformität und die damit verbundene CE-Kennzeichnung der Maschine.
Eine Leitlinie MD WG 2014-04 EN rev.1, der „Arbeitsgruppe Maschinen“ informiert über die Schutzzäune in Bezug auf ihre Einstufung als Sicherheitsbauteil.
Die Leitlinie der Arbeitsgruppe Maschinen erörtert drei Szenarien, unter denen man diese Schutzzäune in Verkehr bringen kann:
- Schutzzäune, für deren Konstruktion und den Bau der Maschinenhersteller Verantwortung trägt
- Schutzzäune für deren Konstruktion und den Bau der Schutzzaunhersteller Verantwortung trägt
- Einzelne Komponenten von Schutzzäunen und Kombinationen von Einzelkomponenten ohne Sicherheitsfunktion
Weiterführende Informationen:
Leitfaden zur Maschinenrichtlinie
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