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Die neue Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/998 (EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit) ersetzt die geltende Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG.
Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung
- bekämpft Sicherheitsrisiken, die mit neuen Technologien und zunehmendem Online-Verkauf zusammenhängen
- schütz besser gefährdete Verbrauchergruppen wie Kinder und Menschen mit Behinderungen
- zieht gefährliche Produkte schneller aus dem Verkehr gezogen und die Rückrufe sind wirkungsvoller
Bessere Sicherheitsbewertungen
Damit alle auf den Markt gebrachten Produkte für die Verbraucherinnen und Verbraucher garantiert sicher sind, sind in der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Bei Sicherheitsbewertungen werden auch Risiken für besonders schutzbedürftige Gruppen (z. B. Kinder), geschlechtsspezifische Aspekte und Cybersicherheitsrisiken berücksichtigt.
Cybersicherheit
Für Produkte mit digitalen Inhalten gelten die Anforderungen nach Artikel 11 der Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyberresilienz-Verordnung)
Marktüberwachung und Online-Shops
Nach der neuen Verordnung haben Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Einführer oder Händler mehr Pflichten. Die Verordnung stärkt die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden und bringt klare Verpflichtungen für Anbieter von Online-Marktplätzen mit sich. Online-Marktplätze müssen mit den Marktaufsichtsbehörden zusammenarbeiten, um die Risiken zu mindern. Die Behörden können ihrerseits anordnen, dass Online-Marktplätze gefährliche Produkte sofort, in jedem Fall aber innerhalb von zwei Arbeitstagen, aus dem Angebot entfernen oder den Zugang dazu sperren.
Produkte, die aus Ländern außerhalb der EU stammen, können nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn es einen in der Europäischen Union ansässigen Wirtschaftsakteur gibt, der für ihre Sicherheit verantwortlich ist.
Effiziente Rückrufverfahren durch die EU-Produktsicherheitsverordnung
Das Produktrückrufverfahren wird verbessert. Wenn ein Produkt zurückzurufen ist, sind die Verbraucherinnen und Verbraucher direkt zu informieren, und ihnen ist eine Reparatur, ein Ersatzprodukt oder eine Erstattung anzubieten. Sie haben auch das Recht, Beschwerden einzureichen oder Sammelklagen zu erheben. Informationen über die Sicherheit der Produkte und mögliche Rechtsmittel müssen in klarer und leicht verständlicher Sprache verfügbar sein. Das Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte (das Portal Safety Gate) wird modernisiert, damit unsichere Produkte besser erkannt werden können, und für Menschen mit Behinderungen leichter zugänglich gemacht.
Begründung
Onlineverkäufe sind in den letzten 20 Jahren stetig gestiegen, und im Jahr 2020 haben 71 % der Verbraucher online eingekauft, in vielen Fällen neuartige technische Produkte. Von drahtlosen Ohrstöpseln über Luftreiniger bis zu Spielkonsolen – der Markt für technologische Gadgets ist riesig. Mit der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit werden Produktsicherheitsvorschriften für Online-Märkte eingeführt und die Risiken im Zusammenhang mit diesen neuen technischen Produkten, wie Cybersicherheitsrisiken, und beim Online-Shopping angegangen. Sie wird sicherstellen, dass alle Produkte, die EU-Verbraucher über Online-Marktplätze oder über das nächstgelegene Geschäft erreichen, sicher sind, unabhängig davon, ob sie von der EU oder von außerhalb stammen. Dank der neuen Verordnung werden Märkte ihren Pflichten nachkommen, damit keine gefährlichen Produkte an Verbraucher gelangen.
Hintergrund
Die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG ist seit 2001 in Kraft und garantiert, dass nur sichere Produkte auf dem EU-Binnenmarkt gelangen. Allerdings gibt es auf dem EU-Markt immer noch zu viele unsichere Produkte, die ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und erhebliche Kosten für Gesellschaft und Verbraucher schaffen. Darüber hinaus bedürfen die Vorschriften einer Aktualisierung, um den Herausforderungen im Zusammenhang mit neuen Technologien und Online-Verkäufen Rechnung zu tragen.
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Die Verordnung (EU) 2023/998 gilt ab dem 13. Dezember 2024. Die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG wird zum 13. Dezember 2024 aufgehoben.
Die Mitgliedstaaten dürfen das Bereitstellen auf dem Markt von unter die Richtlinie 2001/95/EG fallenden Produkten nicht behindern, die mit jener Richtlinie konform sind und vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden.
Weiterführende Informationen
EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/998 (EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit) zur Aufhebung der EU-Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG.
Änderung durch Verordnung (EU) 2024/2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarktnotfalls
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1459 hinsichtlich Registrierung der Onlineanbieter auf dem Safety Gate Portal.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2639 hinsichtlich der Rollen und Aufgaben der zentralen nationalen Kontaktstellen des Schnellwarnsystems Safety Gate
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2958 über die allgemeine Produktsicherheit relevanten Output-Indikatoren
Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyberresilienz-Verordnung)
Hintergrundpapier der EU-Kommission
Informationen zur EU-Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG
Beschluss EU) 2023/1338 der Kommission vom 28. Juni 2023 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für bestimmte Produkte für Kinder und verwandte Produkte gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen
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