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Die EU-Spielzeugrichtlinie enthält die „grundlegenden Anforderungen“, die Spielzeuge erfüllen müssen, bevor Sie in Verkehr gebracht werden.
Spielzeugrichtlinie sorgt für höchste Standards bei der Spielzeugsicherheit
Die Sicherheitskriterien umfassen allgemeine Risiken (Schutz vor Gesundheitsschäden oder körperlichen Verletzungen) und spezielle Risiken (physikalische und mechanische Risiken, Entflammbarkeit, chemische Eigenschaften, elektrische Eigenschaften, Hygiene, Radioaktivität). Die technischen Details werden i.d.R. von den Normungsorganisationen festgelegt. In diesen Fällen bedeutet dies, dass Spielzeug, das die harmonisierten Normen erfüllt, die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Richtlinie erfüllt. Diese Richtlinie sieht für die Konformitätsbewertung das Module A und die Modul-Kombination B und C vor.
Die Spielzeugrichtlinie garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Durchführungsverordnungen neu festgelegt werden.
Inhalt der Spielzeugrichtlinie
- Offizieller Titel der Richtlinie
Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug - 2. Richtlinientext
Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG (offizielle Veröffentlichung im EU-Amtsblatt)- Berichtigung: EU-Amtsblatt L355 vom 31.12.2013
- geändert durch Richtlinie 2012/7/EU (anzuwenden ab 20. Juli 2013)
- geändert durch Verordnung (EU) Nr. 681/2013 (anzuwenden ab 20. Juli 2013)
- geändert durch Richtlinie 2014/79/EU (anzuwenden ab 21. Dezember 2015)
- geändert durch Richtlinie 2014/81/EU (anzuwenden ab 21. Dezember 2015)
- geändert durch Richtlinie 2014/84/EU (anzuwenden ab 1. Juli 2015)
- geändert durch Richtlinie (EU) 2017/738 (anzuwenden ab 28. Oktober 2018)
- geändert durch Richtlinie (EU) 2017/898 (anzuwenden ab 26. November 2018)
- geändert durch Richtlinie (EU) 2018/725 (anzuwenden ab 18. November 2019)
- geändert durch Richtlinie (EU) 2019/1922 (anzuwenden ab 20. Mai 2021)
- geändert durch Richtlinie (EU) 2020/2088 (anzuwenden ab 05. Juli 2022)
Anmerkung vom 20.9.2023: Die Spielzeugrichtlinie wird demnächst durch eine EU-Verordnung abgelöst. Der Entwurf vom 28.7.2023 mit den Anlagen durch die EU-Kommission liegt vor.
- Anzuwenden ab 20. Juli 2011
Anmerkung:
Für die Bestimmungen der chemischen Eigenschaften galt eine Übergangsfrist bis zum 20. Juli 2013 (bis zu diesem Zeitpunkt waren die Bestimmungen der alten Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG verbindlich) - Umsetzung in nationales Recht
2. ProdSV (Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz)
Anwendungsbereich der Spielzeugrichtlinie
- Produkte die ausschließlich oder nicht ausschließlich dazu bestimmt sind oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden.
- Produkte die ausgeschlossen sind:
- a) alle in Anhang I der Spielzeugrichtlinie nicht als Spielzeug eingestuften Produkte
- b) Spielzeuge gem. Artikel 2 Absatz 2:
- Spielplatzgeräte zur öffentlichen Nutzung
- Spielautomaten, ob müntzbetrieben oder nicht, zur öffentlichen Nutzung
- mit Verbrennungsmotoren ausgerüstete Spielfahrzeuge
- Spielzeugdampfmaschinen
- Schleudern und Steinschleudern
Kennzeichnungen
Mindestens folgende Angaben (siehe Artikel 4 der Spielzeugrichtlinie):
- Name und Anschrift des Herstellers bzw. andere Angaben zur Identifizierung (Rückverfolgbarkeit muss gewährleistet sein)
- CE-Kennzeichung (auf dem Spielzeug selber, einem daran befestigten Etikett oder auf der Verpackung, Außnahmen bei kleinen Spielzeugen)
- Angaben, die eine Identifizierung des Spielzeugs seiner Art entsprechend erlauben, wie Typ-, Chargen- Serien- oder Losnummern (falls auf dem Spielzeug nicht möglich, auf Verpackung oder beigefügte Unterlagen)
- ggf. Warnhinweise/Pictogramme
Anmerkung:
Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten.
Mitzuliefernde Unterlagen
- Gebrauchsanleitung1)
- Sicherheitsinformationen1)
1) In einer Sprache, die vom Verbraucher verstanden werden kann (wird durch nationale Vorschriften festgelegt)
Harmonisierte Normen
Übersicht aller harmonisierten Normen zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Notifizierte Stellen bzw. Konformitätsbewertungsstellen
Übersicht der notifizierten Stellen bzw. Konformitätsbewertungsstellen zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Weiterführende Informationen
Beschluss EU) 2023/1338 der Kommission vom 28. Juni 2023 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für bestimmte Produkte für Kinder und verwandte Produkte gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen
Erläuternde Leitlinien zur Spielzeugrichtlinie; Ausgabe 1.10 vom 22. Sep. 2021,
Technische Unterlagen (Vers. 1.5 vom 22. Feb. 2016)
EC-Type approval Protocol 1
Warnhinweise in allen EU-Sprachen
Evaluierung der Spielzeugrichtlinie vom 19.11.2020
Guidance document on toys used in or on the water, dated Dec. 2023
Notes (EU-Commission) regarding „small magnetic balls and magnetic building kits„, dated 12. Dec. 2023
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