Konkretisierung der wesentlichen Anforderung der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Viele harmonisierte Normen decken nur ein Aspekt bzw. mehrere Aspekte der wesentlichen Anforderungen des Anhangs II der Speielzeugrichtlinie 2009/48/EG ab, ganz oder auch nur unvollständig. Harmonisierte Normen haben deshalb formal einen informativen Anhang ZA (bzw. ZZ bei CENELEC), in dem meist in Form einer Tabelle angegeben wird, welche Abschnitte der jeweiligen Norm welche wesentlichen Anforderungen der EG-Richtlinie z. B. Anhang II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG erfüllen.
Konformitätsvermutung
Bei Spielzeugen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den Anforderungen nach Artikel 10 und des Anhangs II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG vermutet, sofern sie von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
Veröffentlichung
Die Veröffentlichung der harmonisierten Normen erfolgt im EU-Amtsblatt in unregelmäßigen zeitlichen Abständen. Ziel der Veröffentlichung ist es, den Termin festzulegen, ab dem frühesten davon auszugehen ist, dass die Konformität mit den Anforderung besteht. Die Mitgliedstaaten müssen die Fundstelle der nationalen Norm (DIN EN…,), die eine harmonisierte Norm umsetzt , ebenfalls veröffentlichen (in Deutschland erfolgt dies im GMBl.). Bereits veröffentlichte Normen können aus bestimmten Anlässen, z. B. wenn festgestellt wird, dass die Konformität mit der Richtlinie nicht mehr gegeben ist, ganz oder teilweise zurückgezogen werden, so dass die Anwender der Normen sich ständig über den aktuellen Stand informieren sollten.
Anwendung
Die Anwendung einer harmonisierten Norm, auf denen eine Konformitätsvermutung beruht, bleibt freiwillig. Der Hersteller kann selbst wählen, ob er auf harmonisierte Normen zurückgreift. Entscheidet er sich jedoch gegen die Anwendung einer harmonisierten Norm, muß er nachweisen, dass die Spielzeuge durch die Anwendung anderer Spezifikationen, die wesentlichen Anforderungen der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG erfüllen. Ob eine harmonisierte Norm überhaupt, vollständig oder nur zum Teil angewendet wird, davon abhängig ist die Auswahl des anwendbaren Konformitätsbewertungsverfahrens.
Nachstehend die letzten Veröffentlichungen der harmonisierten Normen im Amtsblatt der EU :
Datum der Veröffentlichung | Quelle der Veröffentlichung | Anmerkungen |
18.06.2011 | EU-Amtsblatt Nr. C 178 | |
21.07.2011 | EU-Amtsblatt Nr. C 215 | |
11.08.2011 | EU-Amtsblatt Nr. C 235 | |
19.10.2011 | EU-Amtsblatt Nr. C 307 | |
15.11.2012 | EU-Amtsblatt Nr. C 349 | |
28.05.2013 | EU-Amtsblatt Nr. C 149 | |
29.06.2013 | EU-Amtsblatt Nr. C 187 | |
31.10.2013 | EU-Amtsblatt Nr. C 317 | |
06.06.2014 | EU-Amtsblatt Nr. C 172 | |
13.03.2015 | EU-Amtsblatt Nr. C 87 | |
12.06.2015 | EU-Amtsblatt Nr. C 196 | |
13.11.2015 | EU-Amtsblatt Nr. C 378 | |
10.08.2018 | ||
23.07.2019 |
EU-Amtsblatt Nr. L 195 |
Durchführungsbeschluss |
16.10.2019 | EU-Amtsblatt Nr. L 263 |
Durchführungsbeschluss |
31.05.2021 | EU-Amtsblatt Nr. L 190 |
Durchführungsbeschluss |
16.11.2021 | Amtsblatt Nr. L 405 | Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1992 (Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/867) |
Gesamtliste1 |
1Die Gesamtliste ist eine Zusammenfassung der offiziellen Fundstellen der EU-Kommision und wird von der EU-Kommssion nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Obwohl sie alle möglichen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass die Zusammenfassung regelmäßig aktualisiert wird und korrekt ist, können Fehler auftreten und es kann vorkommen, dass die Zusammenfassung zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht vollständig ist. Die Zusammenfassung als solche entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.
Weiterführende Informationen:
Rechtsvorschriften zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Konformitätsbewertungsverfahren zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
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