Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

PSA-Verordnung

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor

PSA-Richtlinie 89/686/EWG
PSA-Verordnung (EU) 2016/425

Die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 zum Bereitstellen auf dem Markt von neuen persönlichen Schutzausrüstungen (PSA).

VERORDNUNG (EU) 2016/425 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates

Verordnungstext
Verordnung (EU) 2016/425
Änderung durch Verordnung (EU) 2024/2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarktnotfalls

Anzuwenden: ab 21.04.2018

Umsetzung in nationales Recht
Die PSA-Verordnung gilt unmittelbar.

Anwendungsbereich der PSA-Verordnung

Die Bereitstellung auf dem Markt von neuen persönlichen Schutzausrüstungen (PSA).

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sind:

  • a) Vorrichtungen und Mittel, die zur Abwehr und Minderung von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit einer Person bestimmt sind. Die PSA wird von dieser am Körper oder an Körperteilen gehalten oder getragen
  • b)  Einheiten, die aus mehreren vom Hersteller zusammengefügten Vorrichtungen oder Mitteln bestehen
  • c) Vorrichtungen oder Mittel, die mit einer nichtschützenden persönlichen Ausrüstung, die von einer Person zur Ausübung einer Tätigkeit getragen oder gehalten wird, trennbar oder untrennbar verbunden sind
  • d) auswechselbare Bestandteile einer persönlichen Schutzausrüstung, die für deren einwandfreie Wirksamkeit zwingend erforderlich sind und ausschließlich für diese persönliche Schutzausrüstung verwendet sind

Kennzeichnung gemäß PSA-Verordnung

Mindestens folgende Angaben:

  • CE-Kennzeichung auf jede PSA (falls nicht möglich, auf der Verpackung)
  • Kennnummer der notifizierten Stelle (falls in der Produktionsüberwachung eingeschaltet)

Anmerkung:
Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten.

Mitzuliefernde Unterlagen

  • Anleitungen und Informationen gemäß Punkt 1.4 des Anhang II der PSA-Verordnung in der Sprache des Bestimmungslandes (in einer Sprache beigefügt sind, die von den Verbrauchern und sonstigen Endnutzern leicht verstanden wird, gemäß der Regelung des betreffenden Mitgliedstaats)
  • EU-Konformitätserklärung (oder der Hersteller gibt in der Anleitung und den Hinweisen nach Anhang II Nummer 1.4 die Internet-Adresse an, unter der auf die EU-Konformitätserklärung zugegriffen werden kann).

Harmonisierte Normen

Übersicht aller harmonisierten Normen zur PSA-Verordnung (EU) 2016/425
Übersicht aller notifizierten Stellen zur PSA-Verordnung (EU) 2016/425


Weiterführende Informationen

PPE Regulation Guideline Version Oct. 2023 (engl.)

PSA-Durchführungsgesetz (regelt die Notifizierung der Konformitätsbewertungsstellen, die spezifische Marktüberwachung, die Sprache der Anleitung, Informationen und EU-Konformitätserklärung, Buß- und Strafvorschriften)

Konformitätsbewertungsverfahren für PSA
(Leitlinien zur Anwendung der VO (EU) 2016/ 425, RL 93/42/EWG und VO (EU) 2017/745);
Herausgegeben von der EU-Kommission: Ausgabe 2 vom 10. Juli 2020

Vertical Recommendation for Use Sheets (RfUs; (Status: Sep. 2024) Herausgeber:  Europäische Koordination der Benannten Stellen für den Bereich PSA

Horizontal Recommendation for Use Sheets (RfUs; (Status: Sep. 2024) Herausgeber:  Europäische Koordination der Benannten Stellen für den Bereich PSA

Placing on the market of products subject to conformity assessment procedure B+C2; Klärung der EU-Kommission, 23.4.2024


Kategorisiert als:PSA, Rechtsvorschriften

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