Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten Konformitätsbewertungsverfahren nach PSA-Verordnung Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Vorgehensweise, ob die Anforderungen in Anhang II der PSA-Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen erfüllt sind. Weil der Hersteller den Entwurfs- und Fertigungsprozess in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahrens verantwortlich. Vergibt der Hersteller den Entwurf oder dieDer Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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