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Produktsicherheit für Fahrräder

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor

News 2001/95/EG
Produktsicherheit Fahrräder

Für Fahrräder wurden Anforderungen an Produktsicherheit durch Veröffentlichung entsprechender harmonisierter Normen festgelegt.

Durch einen Beschluss der EU-Kommission vom 29. November 2011 wurden Sicherheitsanforderungen für Fahrräder festgelegt, die die Normungsgremien zukünftig zu berücksichtigen haben. Bereits mit der Entscheidung der Kommission 2006/514/EG sind 4 Europäische Normen für Fahrräder veröffentlicht und damit die Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit festgelegt.

Veröffentlichte Harmonisierte Normen zur Erhöhung der Produktsicherheit für Fahrräder

  • EN 14764:2005 „City- und Trekking-Fahrräder — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“
  • EN 14766:2005 „Geländefahrräder (Mountainbikes) — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“
  • EN 14781:2005 „Rennräder — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“
  • EN 14872:2006 „Fahrräder — Zubehör für Fahrräder — Gepäckträger“

Einige dieser Normen sind durch das Europäische Komitee für Normung CEN überarbeitet oder ist beabsichtigt sie zu überarbeiten. Die Verweise auf dann neuen, überarbeiteten Fassungen dieser Normen können aber ohne Auftrag der Kommission mit spezifischen Sicherheitsanforderungen nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Mit dem jetzt veröffentlichten Beschluss werden diese Sicherheitsanforderungen jetzt festgelegt, die insbesondere auch Anforderungen an Kinderfahrräder enthalten.

Anmerkung:
In Artikel 4 der Richtlinie 2001/95/EG ist das Verfahren zur Erarbeitung europäischer Normen festgelegt. Dieses Verfahren sieht vor, dass die Kommission die besonderen Sicherheitsanforderungen festlegt, denen europäische Normen genügen sollten; auf Grundlage dieser Anforderungen beauftragt die Kommission anschließend die eu­ropäischen Normungsgremien damit, die Normen aus­zuarbeiten.

Um festzustellen, ob diese neue Fassung und eventuelle künftige Fassungen der europäischen Normen für Fahrräder der in der Richtlinie 2001/95/EG festgelegten all­gemeinen Sicherheitsanforderung entsprechen, muss das Verfahren nach Artikel 4 dieser Richtlinie durchgeführt werden. Die Kommission kann die europäischen Normungsgremien damit beauftragen auf Basis des jetzt im neuen Beschluss festgelegten Sicherheitsanforderungen neue Normen zu erstellen. Sobald die betreffenden Normen vorliegen und sofern die Europäische Kommission beschließt, nach dem Verfahren gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG Verweise auf diese Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen, ist davon auszugehen, dass Fahrräder, die im Einklang mit diesen Nor­men gefertigt sind, der allgemeinen Sicherheitsanfor­derung der Richtlinie 2001/95/EG genügen, soweit es um Sicherheitsanforderungen geht, die durch die Normen ge­regelt sind.

Warum besondere Anforderungen an Kinderfahrräder?

  1. Kinderfahrräder, die nicht als Spielzeug im Sinne der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug (Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Ra­tes) gelten, können, falls sie nicht sicher sind, ins­besondere bei Stürzen zu schweren Verletzungen der Kinder an Kopf, Brust, Bauch und Gliedmaßen führen.
  2. Junge Fahrradfahrer neigen dazu, sich zu verletzen, wenn sie spielen oder zu schnell fahren, und sie stürzen häufiger, weil sie ihre motorischen Fähigkeiten erst ent­wickeln und weil sie den Umgang mit dem Fahrrad (un­ter anderem das Ausweichen vor Hindernissen, Fußgän­ gern und anderen Fahrradfahrern) erst erlernen. Diese Faktoren und ihr höherer Körperschwerpunkt machen es Kindern schwer, das Gleichgewicht zu halten.
  3. Die „The Royal Society for the Prevention of Accidents (RoSPA)hat die Unfallhäufigkeit von Kindern mit Fahrrädern untersucht. Laut den Angaben in der Verletztendatenbank IDB waren 37 % derjenigen, die sich mit dem Fahrrad Verletzungen zugezogen haben, Kinder zwischen 5 und 9 Jahren. Ein Großteil dieser Unfälle ereignet sich im Straßenver­kehr, doch viele ereignen sich auch beim Spielen, wenn junge Radfahrer mit Gegenständen oder anderen Men­ schen zusammenstoßen oder einfach stürzen. Im Ver­einigten Königreich müssen Schätzungen zufolge jedes Jahr über 2 000 Kinder nach einem Fahrradunfall im Krankenhaus behandelt werden und weitere 21000 nach Unfällen in Parks und auf Spielplätzen (o. Ä.)

Besondere Sicherheitsanforderungen an Kinderfahrräder

Neben den allgemeinen Anforderungen nach Abschnitt 1 dieses Beschlusses gelten für Kinderfahrräder zusätzliche Anforderungen:

  • Die Werte für die maximale Sattelhöhe und das durchschnittliche Gewicht beruhen auf anthropometrischen Daten (durchschnittliches Gewicht und durchschnittliche Beinlänge je nach Alter).
  • Es dürfen keinerlei Schnellspannvorrichtungen verwendet sein.
  • Es dürfen keine Fußhalteriemen und Fußhalter angebaut sein.
  • Die Bremskraft der Vorderbremse muss begrenzt sein, um zu verhindern, dass der Nutzer wegen eines blockie­ renden Rades die Kontrolle über das Fahrrad verliert.
  • Es muss möglich sein, Stützräder an- und abzubauen, ohne die Anbringung des Hinterrades zu lösen.
  • In keiner Sattelposition darf bei Kinderfahrrädern eine Einklemmgefahr bestehen.
  • Kinderfahrräder müssen mit mindestens zwei unabhängigen Bremssystemen ausgerüstet sein, einem für das Vorder- und einem für das Hinterrad.

Weiterführende Informationen:

Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG
Beschluss der Kommission vom 27. Juli 2011
Entscheidung der Kommission vom 20. Juli 2006
Harmonisierte Normen zur Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG
Bericht über tödliche Unfälle mit Fahrräder der „The Royal Society for the Prevention of Accidents (RoSPA)“


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