Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor
Auf Ökodesign Produkte wie Ventilatoren entfällt ein großer Teil des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen und Energie.
Im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG werden für energieverbrauchsrelevante Produkte z. B. die mit hohem Stromverbrauch besondere Anforderungen an die Energieeffizienz gestellt, damit der Verbrauch natürlicher Ressourcen auf das notwendige Maß reduziert wird. Im Rahmen einer vorbereitenden Studie wurde festgestellt, dass der Stromverbrauch von Ventilatoren, wie sie üblicherweise in der Industrie verwendet werden, durch entsprechende konstruktive Maßnahmen gesenkt werden kann.
Inhalt der Ökodesign Durchführungsmaßnahme über Ventilatoren
- Produktgruppe
Ventilatoren, die von Elektromotoren mit einer Leistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden. Hierzu gehören auch Ventilatoren, die in andere Erzeugnisse eingebaut sind.
Von der Verordnung ausgeschlossen sind Ventilatoren, die in nachstehende Geräte eingebaut sind:- Produkte mit einem einzigen Elektromotor mit einer Leis tung von höchstens 3 kW, bei denen der Ventilator auf derselben Welle befestigt ist, die auch zum Antrieb der Hauptfunktion dient;
- Wäschetrockner und Wasch-Trocken-Automaten mit einer maximalen elektrischen Eingangsleistung von höchstens 3 kW;
- Küchen-Dunstabzugshauben mit einer dem (den) Ventila tor(en) anrechenbaren maximalen elektrischen Gesamteingangsleistung unter 280 W.
- nur für den Noteinsatz im Kurzzeitbetrieb mit Blick auf die EU-Bauprodukte-Verordnung (EU) Nr. 305/2011) aufgeführten Brandschutzanforderungen ausgelegt sind;
Diese Verordnung gilt nicht für Ventilatoren, - die speziell für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU ausgelegt sind;
- speziell für den Betrieb unter folgenden Bedingungen aus gelegt sind:
- Betriebstemperaturen des bewegten Gases über 100 °C;
- Betriebsumgebungstemperatur für den Antriebsmotor des Ventilators, falls jener außerhalb des Gasstroms liegt, über 65 °C;
- Jahresdurchschnittstemperatur des bewegten Gases und/ oder Betriebsumgebungstemperatur für den Motor, falls dieser außerhalb des Gasstroms liegt, unter – 40 °C;V
- Versorgungsspannung > 1 000 V AC oder > 1 500 V DC;
- in toxischen, hochgradig korrosiven oder zündfähigen Umgebungen oder in Umgebungen mit abrasiven Stoffen;
- vor dem 1. Januar 2015 als Ersatz für identische Ventilatoren in Verkehr gebracht wurden, welche in Produkte eingebaut waren, die vor dem 1. Januar 2013 in Verkehr gebracht wurden;
- Durchführungsmaßnahme
Verordnung (EG) Nr. 327/2011 (wird zum 24. Juni 2026 durch die Verordnung (EU) 2024/1834 abgelöst) - Anzuwenden ab 01. Januar 2013 (1. Stufe)
- Umsetzung in nationales Recht
Die o. g. Durchführungsmaßnahme tritt als EU-Verordnung unmittelbar in Kraft. - Primärer Umweltaspekt
Der Stromverbrauch während des Betriebs. - Konformitätsbewertungsverfahren
Anhang IV der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: internes Entwurfskontrollsystem oder
Anhang V der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: Managementsystem z. B. nach harm. Normen oder EMAS - Kennzeichnung
– CE-Kennzeichung (auf dem Produkt)
– Leistungsschild
Anmerkung:
Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten. - Mitzuliefernde Unterlagen
– EU-Konformitätserklärung
– Bedienungsanleitung
a) in den technischen Unterlagen für Motoren und
b) auf frei zugänglichen Internetseiten der Hersteller
Anmerkung:
Für nach Kundenspezifikation maßgefertigte Motoren gelten andere Anforderungen - Harmonisierte Normen
werden im EU-Amtsblatt veröffentlicht - Beteiligte Drittstellen (zugelassene Stellen) zur Konformitätsbewertung
Nicht vorgesehen
Anwendungszeitplan der Ökodesign Anforderungen für Ventilatoren
- 1. Stufe (ab 01. Januar 2013)
- a) Anforderungen an die Zielenergieeffizienz von Lüftungsventilatoren gemäß Anhang I Tabelle 1 dieser Verordnung
- Anmerkung:
Gilt nicht für Ventilatoren die ausgelegt sind fürmit einer optimalen Energieeffizienz bei 8 000 Umdrehun gen pro Minute oder darüber;
- spezifische Verhältnis“ über 1,11 liegt;
als Förderventilatoren zur Bewegung nicht gasförmiger Stoffe im Rahmen industrieller Anwendungen.
b) Bereitstellung von Produktinformationen in den technischen Unterlagen und frei zugänglichen Internetseiten des Ventilatorenherstellers:
- Gesamteffizienz (η) (auf oder nahe dem Leistungsschild)
- zur Ermittlung der Energieeffizienz verwendete Messkategorie (A-D); (auf oder nahe dem Leistungsschild)
- Effizienzkategorie (statischer Wirkungsgrad oder totaler Wirkungsgrad); (auf oder nahe dem Leistungsschild)
- im Energieeffizienzoptimum; (auf oder nahe dem Leistungsschild)
Wirkungsgrad am Energieeffizienzoptimum; (auf oder nahe dem Leistungsschild)
ob die Berechnung der Ventilatoreffizienz auf der Annahme beruht, dass eine Drehzahlregelung zum Einsatz kommt; falls ja, ob diese in den Ventilator integriert ist oder ob sie mit diesem installiert werden muss;
- Herstelljahr
- ob die Berechnung der Ventilatoreffizienz auf der Annahme beruht, dass eine Drehzahlregelung zum
Name oder Warenzeichen, amtliche Registrierungsnummer und Niederlassungsort des Herstellers;
Modellnummer des Produkts;
Nennmotoreingangsleistung(en) (kW), Massen- bzw. Volumenstrom (-ströme) und Druck (Drücke) am Energieeffizienzoptimum
Umdrehungen pro Minute am Energieeffizienzoptimum;
„spezifisches Verhältnis“
für die Erleichterung des Zerlegens, des Recyclings oder der Entsorgung nach der endgültigen Außerbetriebnahme relevante Informationen;
für die Minimierung der Umweltauswirkungen und die Gewährleistung optimaler Lebensdauer relevante Informationen zu Einbau, Betrieb und Instandhaltung des Ventilators;
Beschreibung weiterer bei der Ermittlung der Energieeffizienz von Ventilatoren genutzter Gegenstände wie Rohrleitungen, die nicht in der Messkategorie beschrieben und nicht mit dem Ventilator geliefert werden.
- Anmerkung:
Die die in der Aufstellung gebrauchten Formulierungen müssen nicht genau wiederholt werden. Die Angaben können statt in Textform auch in Form von Grafiken, Schaubildern und Symbolen erfolgen.
2. Stufe (ab 01. Januar 2015)
Anforderungen an die Zielenergieeffizienz aller Ventilatoren gemäß Anhang I Tabelle 2 dieser Verordnung
Weiterführende Informationen
Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.