Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Ökodesign: Wasserpumpen

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Ökodesign
Wasserpumpen

Auf Ökodesign Produkte wie Wasserpumpen entfällt ein großer Teil des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen und Energie.

Im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG  werden für energieverbrauchsrelevante Produkte z. B. die mit hohem Stromverbrauch besondere Anforderungen an die Energieeffizienz gestellt, damit der Verbrauch natürlicher Ressourcen auf das notwendige Maß reduziert wird. Im Rahmen einer vorbereitenden Studie wurde festgestellt, dass der Stromverbrauch während der Nutzungsphase von Wasserpumpen durch entsprechende konstruktive Maßnahmen gesenkt werden kann.

Inhalt der Verordnung über Ökodesign von Wasserpumpen

Die in der Verordnung (EU) Nr. 547/2012 festgelegten Mindestanforderungen betreffen nur die hydraulische Leistung von Wasserpumpen, nicht aber den Motor (die Mindestanforderungen an Motoren sind in einer separaten Verordnung festgelegt).

  1. Produktgruppe
    Kreiselpumpen
    zum Pumpen von sauberen Wasser.
    (auch wenn diese Pumpen in andere Produkte eingebaut sind)Sie gilt nicht:
    a) Wasserpumpen, die speziell für das Pumpen von sauberem Wasser bei Temperaturen unter – 10 °C oder über 120 °C ausgelegt sind, mit Ausnahme der in Anhang II Nummer 2 Punkte 11 bis 13 festgelegten Informationsanforderungen;
    b) Wasserpumpen, die nur zur Brandbekämpfung bestimmt sind;
    c) Verdränger-Wasserpumpen;
    d) selbstansaugende Wasserpumpen.
  2. Durchführungsmaßnahme
    Verordnung (EU) Nr. 547/2012
  3. Anzuwenden ab 01. Januar 2013 (1. Stufe)
  4. Umsetzung in nationales Recht
    Die Ökodesign-Richtlinie (Rahmenrichtlinie) 2009/125/EG wurde durch das Energiebetriebene Produktegesetz (EBPG) umgesetzt.
    Die o. g. Durchführungsmaßnahme tritt als EU-Verordnung unmittelbar in Kraft.
  5. Primärer Umweltaspekt
    Der Energieverbrauch während des Betriebs.
  6. Konformitätsbewertungsverfahren
    Anhang IV der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: internes Entwurfskontrollsystem oder
    Anhang V der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG:  Managementsystem  z. B. nach harm. Normen oder EMAS
  7. Kennzeichnung (auf dem Leistungsschild oder in der Nähe des Leistungsschildes)
    – CE-Kennzeichung
    – Baujahr
    – Herstellername oder Warenzeichen,
    – amtl. Registrierungs-Nr.
    – Herstellungsort
    – Art und Größe des Produkts
    – Mindesteffizienzindex MEI
    – hydraulischer Wirkungsgrad (%) bei korrigiertem Laufraddurchmesser
    Anmerkung:
    Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten
    .
  8. Mitzuliefernde Unterlagen
    – EU-Konformitätserklärung
    – Produktinformationen mit den Angaben gem. Anhang II Nr. 2
    a) in der technischen Dokumentation für Wasserpumpen und
    b) auf einer frei zugänglichen Internetseite des Wasserpumpenherstellers
    Anmerkung:
    Für nach Kundenspezifikation maßgefertigte Motoren gelten andere Anforderungen
  9. Harmonisierte Normen
    werden im EU-Amtsblatt veröffentlicht
  10. Beteiligte Drittstellen (zugelassene Stellen) zur Konformitätsbewertung
    Nicht vorgesehen

Zeitplan der Verordnung über Ökodesign von Wasserpumpen

1. Stufe (ab 01. Januar 2013)
Wirkungsgradanforderungen gemäß Anhang II Nr. 1 Buchstabe a
Bereitstellung von Produktinformationen gemäß den Angaben von Anhang II Nr. 2

2. Stufe (ab 01. Januar 2015)
Wirkungsgradanforderungen gemäß Anhang II Nr. 1 Buchstabe b


Weiterführende Informationen

Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG

Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 547/2012


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