Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Ökodesign: Umwälzpumpen

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Ökodesign
Umwälzpumpen

Auf Ökodesign Produkte wie Nassläufer Umwälzpumpen entfällt ein großer Teil des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen und Energie.

Im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG  werden für energieverbrauchsrelevante Produkte z. B. die mit hohem Stromverbrauch besondere Anforderungen an die Energieeffizienz gestellt, damit der Verbrauch natürlicher Ressourcen auf das notwendige Maß reduziert wird. Im Rahmen einer vorbereitenden Studie wurde festgestellt, dass der Stromverbrauch elektrischer Nassläufer-Umwälzpumpe, wie sie üblicherweise in der Gebäudeheizung verwendet werden, durch entsprechende konstruktive Maßnahmen gesenkt werden kann wie z. B. die Reduzierung der Verluste in den Wicklungen, Einsatz von Werkstoffen mit verbesserten magnetischen Eigenschaften, Verbesserung der Kühlluftführung, Verringerung der Fertigungstoleranzen.

Inhalt der Ökodesign Verordnung über Umwälzpumpen

  1. Produktgruppe
    • Externe Nassläufer-Umwälzpumpen und
    • Nassläufer-Umwälzpumpen, die in Produkte integriert sind,
      mit einer hydraulischen Leistung zwischen 1 W und  2500 W zur Verwendung in Heizungsanlagen oder in Sekundärkreisläufen von Kühlverteilungssystemen.
    • Von der Verordnung ausgeschlossen:
      • Trinkwasserumwälzpumpen, ausgenommen die in Anhang I Nummer 2 Punkt 1 Buchstabe d festgelegten Anforderungen an die Produktinformationen
      • in Produkte integrierte Umwälzpumpen, die bis 1. Januar 2020 als Ersatz für identische in Produkte integrierte Umwälzpumpen in Verkehr gebracht werden, die ihrerseits bis spätestens 1. August 2015 in Verkehr gebracht wurden, ausgenommen die in Anhang I Nummer 2 Punkt 1 Buchstabe e festgelegten Anforderungen an die Produktinformationen.
  2. Durchführungsmaßnahme
    Verordnung (EG) Nr. 641/2009
    Änderung 1: Verordnung (EU) Nr. 622/2012
    Änderung 2: Verordnung (EU) Nr. 2019/1781 (hinsichtlich der Motore)
    Änderung 3: Verordnung (EU) 2023/3
  3. Anzuwenden ab 01. Januar 2013 (Änderung 2 ab 1. Juli 2021/1. Juli 2023)
  4. Umsetzung in nationales Recht
    Die Ökodesign-Richtlinie (Rahmenrichtlinie) 2009/125/EG wurde durch das Energiebetriebene Produktegesetz (EBPG) umgesetzt.
    Die o. g. Durchführungsmaßnahme tritt als EU-Verordnung unmittelbar in Kraft.
  5. Primärer Umweltaspekt
    Der Energieverbrauch während des Betriebs sowie Funktion und Produktinformation..
  6. Konformitätsbewertungsverfahren
    Anhang IV der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: internes Entwurfskontrollsystem oder
    Anhang V der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG:  Managementsystem  z. B. nach harm. Normen oder EMAS
  7. Kennzeichnung
    – CE-Kennzeichung (auf dem Produkt)
    – Energieeffizienzindex EEI auf dem Typenschild und der Verpackung
    – Hinweis auf der Verpackung für Umwälzpumpen, die nur zur Verwendung für Trinkwasser vorgesehen sind: „Diese Umwälzpumpe ist nur für Trinkwasser geeignet.
    Anmerkung:
    Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten
    .
  8. Mitzuliefernde Unterlagen
    – EU-Konformitätserklärung
    – Produktinformationen für Motore bzw. für Motore, die in andere Produkte eingebaut gem. Anhang I  Nr. 2 der Verordnung
    a) in den technischen Unterlagen für Motoren und
    b) auf frei zugänglichen Internetseiten der Hersteller
    Anmerkung:
    Für nach Kundenspezifikation maßgefertigte Motoren gelten andere Anforderungen
  9. Harmonisierte Normen
    Veröffentlicht im EU-Amtsblatt Nr. C 254 vom 4.9.2013
  10. Beteiligte Drittstellen (zugelassene Stellen) zur Konformitätsbewertung
    Nicht vorgesehen

Anwendungszeitplan der Ökodesign Anforderungen über Umwälzpumpen

  • Ab 01. Juli 2021:
    • Energieeffizienz von Dreiphasenmotoren mit einer Nennausgangsleistung von mindestens 0,75 kW und höchstens 1 000 kW: IE3;
    • Energieeffizienz von Dreiphasenmotoren mit einer Nennausgangsleistung von mindestens 0,12 kW und weniger als 0,75 kW: IE2
    • Produktinformationsanforderungen (ab 1. Juli 2022 über Leistungsverluste für zusätzliche Betriebspunkte);
    • Effizienzanforderungen an Drehzahlregelungen;
  • Ab 01. Juli 2023:
    • Energieeffizienzanforderungen von Ex-eb-Motoren;
    • Energieeffizienz von Dreiphasenmotoren mit einer Nennausgangsleistung von mindestens 75 kW und höchstens 200 kW: IE4

Weiterführende Informationen

Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG

Ökodesignvorschriften über Motore


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