Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Ökodesign: Elektromotore

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Ökodesign
Elektromotore

Auf Ökodesign Produkte wie Elektromotoren entfällt ein großer Teil des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen und Energie.

Im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG  werden für energieverbrauchsrelevante Produkte z. B. die mit hohem Stromverbrauch besondere Anforderungen an die Energieeffizienz gestellt, damit der Verbrauch natürlicher Ressourcen auf das notwendige Maß reduziert wird.

Inhalt der Ökodesign Durchführungsmaßnahme über Elektromotore

  1. Produktgruppe
    a) Induktionsmotoren ohne Kohlebürsten, Kommutatoren, Schleifringe oder elektrische Rotoranschlüsse, die für den Betrieb bei einer sinusförmigen Spannung mit einer Frequenz von 50 Hz, 60 Hz oder 50/60 Hz ausgelegt sind
    – 2-, 4- 6 oder 8-polig
    – Nennspannung mehr als 50 und bis zu 1000 V
    – Leistungsbereich von 0,12kW bis 1000 kW
    – Auslegung für Dauerbetrieb
    – direkt für den Betrieb am öffentlichen Stromnetz bestimmt sind.

    b) Drehzahlregelungen mit einem Dreiphasen-Eingang, die
    – für den Betrieb mit einem Motor gemäß Buchstabe a innerhalb eines Nennbereichs der Motorausgangsleistung von 0,12 kW–1 000 kW ausgelegt sind;
    – eine Nennspannung von mehr als 100 V und bis zu 1 000 V (AC) haben
    – nur einen AC-Spannungsausgang aufweisen.
     
  2. Von der Verordnung ausgeschlossen:
    (siehe Artikel 2 Absatz (2) und (3) wie vollständig in ein Produkt (z. B. Getriebe, Pumpe, Ventilator oder Verdichter) integrierte Motoren z. B. Nassläufermotore;
  3. Durchführungsmaßnahme
    Verordnung (EU) 2019/1781 und Änderung 1 vom 26.2.2021
  4. Anzuwenden ab 01. Juli 2021
  5. Umsetzung in nationales Recht
    Die Ökodesign-Richtlinie (Rahmenrichtlinie) 2009/125/EG wurde durch das Energiebetriebene Produktegesetz (EBPG) umgesetzt.
    Die o. g. Durchführungsmaßnahme tritt als EU-Verordnung unmittelbar in Kraft.
  6. Primärer Umweltaspekt
    Der Energieverbrauch in der Nutzungsphase.
  7. Konformitätsbewertungsverfahren
    Anhang IV der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: internes Entwurfskontrollsystem oder
    Anhang V der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG:  Managementsystem  z. B. nach harm. Normen oder EMAS
  8. Kennzeichnung
    – CE-Kennzeichung (auf dem Produkt)
    – Nenneffizienz (η) bei 100%, 75% und 50% der Nennlast und Nennspannung (UN)
    – Effizienzniveau: IE2, IE3 oder IE4
    –  Herstellungsjahr
    Anmerkung:
    Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten
    .
  9. Mitzuliefernde Unterlagen
    – EU-Konformitätserklärung
    – Produktinformationen für Motore bzw. für Drehzahlregelungen
    a) in dem technischen Datenblatt, technischen Dokumentation und
    b) auf frei zugänglichen Internetseiten des Herstellers
    Anmerkung:
    Für nach Kundenspezifikation maßgefertigte Motoren gelten andere Anforderungen
  10. Harmonisierte Normen
    gem. Veröffentlichung im EU-Amtsblatt
  11. Beteiligte Drittstellen (zugelassene Stellen) zur Konformitätsbewertung
    Nicht vorgesehen.

Anwendungszeitplan der Ökodesign Anforderungen über Elektromotore

  1. Die 1. Stufe (ab 01. Juli 2021)
    • Die Energieeffizienz von Dreiphasenmotoren mit einer Nennausgangsleistung von mindestens 0,75 kW und höchstens 1 000 kW, die 2, 4, 6 oder 8 Pole aufweisen und bei denen es sich nicht um Ex-eb-Motoren mit erhöhter Sicherheit handelt, muss mindestens dem  Effizienzniveau IE3 entsprechen;
    • Die Energieeffizienz von Dreiphasenmotoren mit einer Nennausgangsleistung von mindestens 0,12 kW und weniger als 0,75 kW, die 2, 4, 6 oder 8 Pole aufweisen und bei denen es sich nicht um Ex-eb-Motoren mit erhöhter Sicherheit handelt, muss mindestens dem aufgeführten Effizienzniveau IE2 entsprechen;
    • Effizienzanforderungen an Drehzahlregelungen
    • Anforderungen hinsichtlich der Produktinformationen
  2. Die 2. Stufe (ab 01.Juli 2022)
    • Zusätzliche Anforderungen hinsichtlich der Produktinformationen
  3. Die 3. Stufe (ab 01. Juli 2023)
    • die Energieeffizienz von Ex-eb-Motoren mit erhöhter Sicherheit mit einer Nennausgangsleistung von mindestens 0,12 kW und höchstens 1 000 kW, die 2, 4, 6 oder 8 Pole aufweisen, und von Einphasenmotoren mit einer Nennausgangsleistung von mindestens 0,12 kW muss mindestens dem in Tabelle 1 aufgeführten Effizienzniveau IE2 entsprechen;
    • die Energieeffizienz von Dreiphasenmotoren mit einer Nennausgangsleistung von mindestens 75 kW und höchstens 200 kW, die 2, 4 oder 6 Pole aufweisen und bei denen es sich nicht um Bremsmotoren, Ex-eb-Motoren mit erhöhter Sicherheit oder andere explosionsgeschützte Motoren handelt, muss mindestens dem in Tabelle 3 aufgeführten Effizienzniveau IE4 entsprechen.

Weiterführende Informationen

Verordnung (EU) 2019/1781 über Elektromotore


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