Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU

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Niederspannungsrichtlinie
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU

Die Niederpannungsrichtlinie 2014/35/EU legt für elektrische Betriebsmittel Anforderungen fest für ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit.

Zweck der Niederspannungsrichtlinie

Zweck der Niederspannungsrichtlinie ist es, sicherzustellen, dass auf dem Markt befindliche elektrische Betriebsmittel den Anforderungen entsprechen, die ein hohes Schutzniveau in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Haus- und Nutztieren sowie in Bezug auf Güter gewährleisten und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarkts garantieren. Elektrische Betriebsmittel dürfen nur dann auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden, wenn sie — entsprechend dem in der Union geltenden Stand der Sicherheitstechnik — so hergestellt sind, dass sie bei einer ordnungsgemäßen Installation und Wartung sowie einer bestimmungsgemäßen Verwendung die Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Haus- und Nutztieren sowie Güter nicht gefährden. Der Hersteller stellen sicher, dass ihre elektrischen Betriebsmittel, die sie in Verkehr bringen, im Einklang mit den Sicherheitszielen dieser Richtlinie stehen.

  1. Offizieller Titel der Richtlinie
    Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt
  2. Rechtsvorschriften
    Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU (offizielle Fassung EU-Amtsblatt)
    Änderung durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 betreffend Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls
  3. Anzuwenden
    ab 20. April 2016
  4. Umsetzung in nationales Recht
    1. ProdSV (Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz)
  5. Geltungsbereich
    Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind.
  6. Kennzeichnung
    Auf jedem Betriebsmittel, falls nicht möglich, oder auf der Verpackung oder in den dem elektrischen Betriebsmittel beigefügten Unterlagen:
    – Name, eingetragener Handelsname oder eingetragener Handelsmarke und Postanschrift des Herstellers
    – Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder anderes Kennzeichen zur eindeutigen Identifikation
    – die CE-Kennzeichung
    Anmerkung:
    Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten
    .
  7. Mitzuliefernde Unterlagen
    – Betriebsanleitung
    – Sicherheitshinweise
    – EU-Konformitätserklärung
    Anmerkung:
    Die Unterlagen müssen in einer vom betreffenden Mitgliedstaat festgelegten Sprache verfasst sein, die von den Verbrauchern und sonstigen Endnutzern leicht verstanden werden kann.
  8. Weitergehende Informationen
    Leitfaden (englische Originalfassung) August 2018
    Leitfaden (deutsche Übersetzung) November 2016
    Guidance document on the Low Voltage Directive transition from 2006/95/EC to 2014/35/EU
    Bewertung (Zusammenfassung) der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU (Juli 2021)
    Interim Evaluation of Low Volt Directive 2014/35/EU
  9. Harmonisierte Normen
    Harmonisierte Normen zur Niederspannungsrichtlinie
  10. Notifizierte Stellen
    Diese Richtlinie sieht kein Konformitätsbewertungsverfahren vor, das die Mitwirkung einer notifizierten Stelle erfordert.

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