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DAkkS-Regeln für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen

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DakkS Regeln für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen

Die Akkreditierung durch die DAkkS erfolgt auf gesetzlicher Grundlage, auf Basis „harmonisierter Normen“ sowie eigene DAkkS-Regeln.

Die DAkkS akkreditiert Konformitätsbewertungsstellen auf gesetzlicher Grundlage und auf Basis der sogenannten „harmonisierten Normen“, z. B. der DIN EN ISO/IEC 17020 für Inspektionsstellen, der DIN EN ISO/IEC 17025 für Prüflaboratorien bzw. Kalibrierlaboratorien oder der DIN EN ISO/IEC 17065 für Produktzertifizierungsstellen veröffentlicht.

Die Akkreditierung beruht auf den inter­nationalen Normen für Konformitäts­bewertungs­stellen, die im sogenannten „neuen Rechts­rahmen“ (New Legislative Framework) harmonisiert sind und deren Fund­stellen sich im Amtsblatt der Euro­päischen Union finden. (siehe Fachbeitrag: Harmonisierte Normen für Akkreditierung und Konformitätsbewertung

In Verbindung mit der DIN EN ISO/IEC 17011, die die Anforderungen an die Akkreditierungsstelle und das Verfahren festlegt, definieren diese Normen die Kriterien, die eine Konformitätsbewertungsstelle für die Akkreditierung erfüllen muss.

Aufgabe und Inhalt des DAkkS-Regelwerks ist es, die allgemeinen Anforderungen dieser Normen – sofern erforderlich – zu konkretisieren, unbestimmte Begriffe auszulegen oder Inhalte zu erläutern.

Das neue Regelkonzept sieht im Wesentlichen zwei Dokumentenarten vor: Regeln (R) und Merkblätter (M). Während Regeln als Verwaltungsvorschriften verbindliche Konkretisierungen normativer Anforderungen darstellen, vermitteln Merkblätter Erläuterungen und Informationen zum Verständnis der normativen Anforderungen oder zum Ablauf des Akkreditierungsverfahrens.

DAkkS-Regeln sind Verwaltungsvorschriften, in der allgemeine oder sektorale Regeln zur Auslegung, Konkretisierung oder Ergänzung von Gesetzen, technischen Vorschriften oder Normen niederlegt sind. In DAkkS-Regeln werden sowohl verbindliche Festlegungen zur Akkreditierungstätigkeit der DAkkS getroffen, als auch verbindliche Auslegungen gesetzlicher oder normativer Vorgaben für die Konformitätsbewertungsstellen festgelegt.

Gemäß dem überarbeiteten Konzept der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) zu ihrem Regelwerk für die Akkreditierung veröffentlicht sie sämt­liche Regeln.

R-17011: Regel zur Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17011 zur Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen

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