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Eine harmonisierte Norm über kraftbetätigte Tore wurde mit Warnhinweise versehen, weil die Anforderungen der Maschinenrichtlinie nicht erfüllt wurden.
Aufgrund eines formellen Einwands von dem Vereinigten Königreich wurde die harmonisierte Norm EN 12635:2002+A1:2008 „Tore — Einbau und Nutzung“ wurde die harmonisierte Norm aufgrund von Sicherheitsbedenken mit einem Warnhinweis versehen.
Grundlage des formellen Einwandes stützt sich auf die Bestimmungen der herangezogenen Norm EN 12453 „Tore — Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore — Anforderungen“, die in der Nummer 5.1 Einbau und in Anhang D der Norm EN 12635:2002+A1:2008 erwähnt wird, die nicht sämtliche grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen in Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG erfüllt.
Der eingesetzte Ausschuss der Kommission kam zu der Auffassung, dass die Norm die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen des Anhangs I der Richtlinie 2006/42/EG Nummern
- 1.1.2 Grundsätze für die Integration der Sicherheit,
- 1.1.6 Ergonomie,
- 1.2.1 Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen,
- 1.3.7 Risiken durch bewegliche Teile,
- 1.3.8.2 Bewegliche Teile, die am Arbeitsprozess beteiligt sind,
- 1.4.1 Allgemeine Anforderungen an Schutzeinrichtungen,
- 1.4.3 Besondere Anforderungen an nichttrennende Schutzeinrichtungen und
- 1.5.14 Risiko, in einer Maschine eingeschlossen zu werden
nicht erfüllt.
Der Warnhinweis im Rahmen der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt
Warnung: In Bezug auf Absatz 5.1 und Anhang D betrifft diese Veröffentlichung nicht die Fundstelle der Norm EN 12453:2000, bei deren Anwendung nicht von einer Konformität mit den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen 1.1.2, 1.1.6, 1.2.1, 1.3.7, 1.3.8.2, 1.4.1, 1.4.3 und 1.5.14 in Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG auszugehen ist.
Weiterführende Informationen
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1194
Harmonisierte Normen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
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