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Maschinenrichtlinie: Anforderungen an Pedelecs

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Maschinenrichtlinie: Anforderungen an Pedelecs

Die Pedelecs fallen unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und müssen also so konstruiert und gebaut sein, dass alle Risiken gemindert werden.
Pedelecs  werden immer häufiger privat als auch beruflich als Arbeitsmittel eingesetzt (Postzusteller, Fahrradkuriere, Fahrradpolizisten).  Beim Pedelec (fälschlicherweise im Alltag häufig als E-Bike bezeichnet) unterstützt der Motor mit einer Nenndauerleistung von 0,25 KW den Fahrer nur solange, wie dieser in die Pedale tritt, und dies bis max. 25 km/h. 
Anmerkung:
Für Pedelec wird international die Bezeichnung EPAC (Electrically Power Assisted Cycle) verwendet.

Risiken durch Vibrationen

Bei der Verwendung der Fahrräder wirken auf die oberen Gliedmaßen (Hand-Arm-Vibrationen) auf den gesamten Körper des Fahrers (Ganzkörper-Vibrationen). Die Vibrationen gehen meist nicht von dem Produkt selber aus sondern in erster Linie spielt die Fahrbahnbeschaffenheit (Kopfsteinpflaster, Schotter) ein wichtige Rolle. Aber auch andere Einflüsse sind verantwortlich für Vibrationen:

  • fehlende Dämpfung
  • Gewicht des Fahrers
  • Fahrgeschwindigkeit

Bei einem vom Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA) durchgeführten Untersuchung wurden die Schwingungen an unterschiedlichen Lasten-Pedelecs auf unterschiedlichen Fahrbahnoberflächen gemessen. Dabei wurde festgestellt, dass

  1. je leichter der die Fahrerin/fahrer desto höher die Vibrationsbelastung
  2. Die höchsten Schwingungen sind im unbeladenen Zustand zu erwarten
  3. die höher die Fahrgeschwindigkeit, desto höher das Ausmaß der Schwingungen
  4. Die Belastung durch Ganzkörper-Vibrationen ist kritischer zu betrachten als jene, die auf das Hand-Arm-System wirken
  5. je niedriger der Reifendruck, desto geringer die Vibrationsbelastung

Anforderungen durch die Maschinenrichtlinie

Die Pedelecs fallen unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und müssen also so konstruiert und gebaut sein, dass auch Risiken durch Vibrationen gemindert werden, wie es nach dem Stand des technischen Fortschritts und mit den zur Verringerung von Vibrationen verfügbaren Mitteln möglich ist. Die Hersteller müssen in der Betriebsanleitung Angaben machen über die von der Maschine (Pedelec)  auf die oberen Gliedmaßen oder auf den  gesamten Körper übertragenen Vibrationen.

Normen für Fahrräder und Pedelecs

Aktuell gibt es 3 Normen für Pedelecs bzw. elektrischmotorisch unterstützte Räder:

  • DIN EN 15194:20181 Fahrräder – Elektrischmotorisch unterstützte Räder – EPAC
  • DIN EN 17404:2020 – Fahrräder – Elektromotorisch unterstützte Räder – EPAC-Mountainbikes;
  • DIN EN ISO 4210-1 bis 09 Entwurf 2022: Fahrräder – Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder 
  • ISO/DIS 4210-10:2021 – Fahrräder – Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder – Teil 10: Sicherheitstechnische Anforderungen für elektromotorisch unterstützte Räder (EPACs)

1Nachtrag 1: Als harmonisierte Norm gilt die EN 15194:2017 seit 19.3.2019.
Die z. Zt. fehlenden Vibrationsmessverfahren sollen zukünftig über eine Änderungen A2 dieser Norm veröffentlicht werden.

1Nachtrag 2: Die harmonisierte Norm EN 15194:2017 ist seit 10.1.2023 mit Einschränkungen im EU-Amtsblatt veröffentlich worden. Grund: Die in der Norm genannten Anforderungen hinsichtlich Vibration und Batteriesicherheit entsprechen nicht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie.


Weiterführende Informationen

Broschüre Sicher ist sicher – LIA 

Rechtsvorschriften zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Harmonisierte Normen zur Maschinensicherheit


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