Letzte Aktualisierung dieses Beitrags am 19. Februar 2021
Harmonisierte Norm
Als harmonisierte Normen im Sinne des neuen Konzepts werden die europäischen Normen angesehen, die die europäische Normenorganisationen (CEN; CENELEC; ETSI) der europäischen Kommission formell vorlegen und die in deren Auftrag erarbeitet wurden (mandatierte Norm) und deren Fundstelle im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Konkretisierung der wesentlichen Anforderung der Maschinenrichtlinie
Viele harmonisierte Normen decken nur ein Aspekt bzw. mehrere Aspekte der wesentlichen Anforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab, ganz oder auch nur unvollständig. Harmonisierte Normen haben deshalb formal einen informativen Anhang Z (bzw. ZZ bei CENELEC), in dem meist in Form einer Tabelle angegeben wird, welche Abschnitte der jeweiligen Norm welche wesentlichen Anforderungen der EG-Richtlinie z. B. Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen. Darüber hinaus haben sich für den Bereich der Maschinenrichtlinie die Europäische Kommission und die Europäischen Normenorganisationen verständigt (CEN Guide 414), dass im Anwendungsbereich der jeweiligen Norm eindeutig angegeben wird, welche Richtlinienanforderungen in der Norm behandelt werden.
Konformitätsvermutung
Bei Maschinen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den Anforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vermutet, sofern sie von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
Veröffentlichung
Die Veröffentlichung der harmonisierten Normen erfolgt im EU-Amtsblatt in unregelmäßigen zeitlichen Abständen. Ziel der Veröffentlichung ist es, den Termin festzulegen, ab dem frühesten davon auszugehen ist, daß Konformität mit den Anforderung besteht. Die Mitgliedstaaten müssen die Fundstelle der nationalen Norm (DIN EN…,), die eine harmonisierte Norm umsetzt , ebenfalls veröffentlichen (in Deutschland erfolgt dies im GMBl.). Bereits veröffentlichte Normen können aus bestimmten Anlässen, z. B. wenn festgestellt wird, dass die Konformität mit der Richtlinie nicht mehr gegeben ist, ganz oder teilweise zurückgezogen werden, so dass die Anwender der Normen sich ständig über den aktuellen Stand informieren sollten.
Anwendung
Die Anwendung einer harmonisierten Norm, auf denen eine Konformitätsvermutung beruht, bleibt freiwillig. Der Hersteller kann selbst wählen, ob er auf harmonisierte Normen zurückgreift. Entscheidet er sich jedoch gegen die Anwendung einer harmonisierten Norm, muß er nachweisen, dass die Maschinen durch die Anwendung anderer Spezifikationen, die wesentlichen Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen.
Nachstehend die Veröffentlichungen der harmonisierten Normen im Amtsblatt der EU :
Datum der Veröffentlichung | Quelle der Veröffentlichung | Anmerkungen |
08.09.2009 | EU-Amtsblatt C 214 | 1. Veröffentlichung |
18.12.2009 | EU-Amtsblatt C 309 | 2. Veröffentlichung |
29.12.2009 | EU-Amtsblatt C 321 | Ergänzung |
26.05.2010 | EU-Amtsblatt C 136 | 3. Veröffentlichung |
11.06.2010 | EU-Amtsblatt C 152 | Korrektur zu Veröffentlichung vom 26.05.2010 |
20.10.2010 | EU-Amtsblatt C 284 | 4. Veröffentlichung |
08.04.2011 | EU-Amtsblatt C 110 |
5. Veröffentlichung Berichtigung: EU-Amtsblatt C 127 |
20.07.2011 | EU-Amtsblatt C 214 | 6. Veröffentlichung |
18.11.2011 | EU-Amtsblatt C 338 | 7. Veröffentlichung |
29.02.2012 | EU-Amtsblatt C 61 | 8. Veröffentlichung |
23.03.2012 | EU-Amtsblatt C 87 | 9. Veröffentlichung Berichtigung: EU-Amtsblatt C 125 |
05.06.2012 | EU-Amtsblatt C 159 | 10. Veröffentlichung |
24.08.2012 | EU-Amtsblatt C 256 | 11. Veröffentlichung |
15.11.2012 | EU-Amtsblatt C 350 | 12. Veröffentlichung |
05.04.2013 | EU-Amtsblatt C 99 | 13. Veröffentlichung |
28.11.2013 | EU-Amtsblatt C 348 | 14. Veröffentlichung (erstmals nach Typ A, B und C Normen gelistet) |
11.04.2014 | EU-Amtsblatt C 110 | 15. Veröffentlichung Berichtigung: EU-Amtsblatt C 133 |
11.07.2014 | EU-Amtsblatt C 220 | 16. Veröffentlichung |
13.02.2015 | EU-Amtsblatt C 54 | 17. Veröffentlichung Berichtigung: EU-Amtsblatt C 87 |
15.01.2016 | EU-Amtsblatt C 14 | 18. Veröffentlichung Berichtigung: EU-Amtsblatt C 84 |
13.05.2016 | EU-Amtsblatt C 173 | 19. Veröffentlichung |
09.09.2016 | EU-Amtsblatt C 332 | 20. Veröffentlichung |
09.06.2017 | EU-Amtsblatt C 183 | 21. Veröffentlichung |
09.03.2018 | EU-Amtsblatt C 92 | 22. Veröffentlichung |
19.03.2019 | EU-Amtsblatt L 75 |
23. Veröffentlichung |
11.12.2020 | Gesamtliste1 |
1Die Gesamtliste ist eine Zusammenfassung der offiziellen Fundstellen der EU-Kommision und wird von der EU-Kommssion nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Obwohl sie alle möglichen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass die Zusammenfassung regelmäßig aktualisiert wird und korrekt ist, können Fehler auftreten und es kann vorkommen, dass die Zusammenfassung zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht vollständig ist. Die Zusammenfassung als solche entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.
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