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Harmonisierte Normen zur EMV-Richtlinie

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Harmonisierte Normen zur EMV-Richtlinie

Harmonisierte Normen zur EMV-Richtlinie 2014/30/EU konkretisieren die wesentlichen Anforderungen. Als harmonisierte Norm zur EMV-Richtlinie 2014/30/EU werden die europäischen Normen/Spezifikationen angesehen, die die EU-Kommission durch eine Entscheidungen trifft und in einem EU-weit rechtlich verbindlichen Durchführungsbeschluss im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Konkretisierung wesentlicher Anforderung der EMV-Richtlinie 2014/30/EU

Viele harmonisierte Normen der EMV-Richtlinie 2014/30/EU decken nur ein Aspekt bzw. mehrere Aspekte der wesentlichen Anforderungen des Anhangs I ab, ganz oder auch nur unvollständig. Harmonisierte Normen haben deshalb formal einen informativen Anhang Z (bzw. ZZ bei CENELEC), in dem meist in Form einer Tabelle angegeben wird, welche Abschnitte der jeweiligen Norm welche wesentlichen Anforderungen der EU-Richtlinie z. B. Anhang I der EMV-Richtlinie 2014/30/EU erfüllen.

Konformitätsvermutung

Bei Geräten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den Anforderungen des Anhangs I der EMV-Richtlinie 2014/30/EU vermutet, sofern sie von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

Veröffentlichung der harmonisierten Normen zur EMV-Richtlinie

Die Veröffentlichung der harmonisierten Normen erfolgt im EU-Amtsblatt in unregelmäßigen zeitlichen Abständen. Ziel der Veröffentlichung ist es, den Termin festzulegen, ab dem frühesten davon auszugehen ist, dass die Konformität mit den Anforderung besteht. Bereits veröffentlichte Normen können aus bestimmten Anlässen, z. B. wenn festgestellt wird, dass die Konformität mit der Richtlinie nicht mehr gegeben ist,  ganz oder teilweise zurückgezogen werden, so dass die Anwender der Normen sich ständig über den aktuellen Stand informieren sollten.

Anwendung

Die Anwendung einer harmonisierten Norm, auf denen eine Konformitätsvermutung beruht, bleibt freiwillig. Der Hersteller kann selbst wählen, ob er auf harmonisierte Normen zurückgreift. Entscheidet er sich jedoch gegen die Anwendung einer harmonisierten Norm, muß er nachweisen, dass die Einrichtungen durch die Anwendung anderer Spezifikationen, die wesentlichen Anforderungen der EMV-Richtlinie 2014/30/EU erfüllen.

Nachstehend die letzten Veröffentlichungen der harmonisierten Normen im Amtsblatt der EU :

Datum der VeröffentlichungQuelle der VeröffentlichungAnmerkungen
13.05.2016EU-Amtsblatt Nr. C 173
12.08.2016EU-Amtsblatt Nr. C 293
13.07.2018EU-Amtsblatt Nr. C 246
06.08.2019Durchführungsbeschluss
(EU) 2019/1326
Änderung 1, 15.5.2020
Änderung 2, 4.11.2020
Änderung 3, 16.3.2021
Änderung 4, 13.4.2022
Änderung 5, 10.6.2022

Weiterführende Informationen:

Rechtsvorschriften zur EMV-Richtlinie 2014/30/EU

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