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Die Konformitätsbewertungsverfahren über einfache Druckbehälter beschreiben die Vorgehensweise, die zum Nachweis zu erfüllen sind.
Weil der Hersteller den Entwurfs- und Fertigungsprozess in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich. Vergibt der Hersteller den Entwurf oder die Fertigung als Untervertrag, bleibt er dennoch für die Durchführung der Konformitätsbewertung in beiden Fertigungsstufen verantwortlich.
Die Richtlinie 2014/29/EU über einfache Druckbehälter sieht für einfache Druckbehälter je nach Gefahrenpotential unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren vor. Bei höherem Gefahrenpotential (ausgedrückt durch das Druckliter-Produkt) ist auch eine notifizierte Stelle eingeschaltet.
Übersicht der Konformitätsbewertungsverfahren über einfache Druckbehälter
- Anzahl der Konformitätsbewertungsverfahren: 3
- Mitwirkung einer notifizierten Stelle: ja, beim Baumuster/Entwurfsmuster sowie bei den Modulen C1 und C2
- Anbringung der CE-Kennzeichnung: ja
- Anbringung einer Kenn-Nr. der notifizierten Stelle: nur wenn das Konformitätsbewertungsverfahren dies vorsieht
Weiterführende Informationen
Rechtsvorschriften über einfache Druckbehälter
NANDO Datenbank von notifizieirten Konformitätsbewertungsstellen über einfach Druckbehälter
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