Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor
Harmonisierte Normen zur EU–Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426 konkretisieren die wesentlichen Anforderungen.
Als harmonisierte Norm zur Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426 werden die europäischen Normen/Spezifikationen angesehen, die die EU-Kommission durch eine Entscheidungen trifft und in einem EU-weit rechtlich verbindlichen Durchführungsbeschluss im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Konkretisierung der wesentlichen Anforderungen der EU-Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426
Viele harmonisierte Normen decken nur ein Aspekt bzw. mehrere Aspekte der wesentlichen Anforderungen des Anhangs I der Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426 ab, ganz oder auch nur unvollständig. Harmonisierte Normen haben deshalb formal einen informativen Anhang Z (bzw. ZZ bei CENELEC), in dem meist in Form einer Tabelle angegeben wird, welche Abschnitte der jeweiligen Norm welche wesentlichen Anforderungen der EU-Verordnung z. B. Anhang I der Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426 erfüllen.
Konformitätsvermutung
Bei Gasgeräten und Ausrüstungen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den Anforderungen des Anhangs I der Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426 vermutet, sofern sie von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
Veröffentlichung
Die Veröffentlichung der harmonisierten Normen erfolgt im EU-Amtsblatt in unregelmäßigen zeitlichen Abständen. Ziel der Veröffentlichung ist es, den Termin festzulegen, ab dem frühesten davon auszugehen ist, dass die Konformität mit den Anforderung besteht. Bereits veröffentlichte Normen können aus bestimmten Anlässen, z. B. wenn festgestellt wird, dass die Konformität mit der Richtlinie nicht mehr gegeben ist, ganz oder teilweise zurückgezogen werden, so dass die Anwender der Normen sich ständig über den aktuellen Stand informieren sollten.
Anwendung der Harmonisierte Normen zur EU-Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426
Die Anwendung einer harmonisierten Norm, auf denen eine Konformitätsvermutung beruht, bleibt freiwillig. Der Hersteller kann selbst wählen, ob er auf harmonisierte Normen zurückgreift. Entscheidet er sich jedoch gegen die Anwendung einer harmonisierten Norm, muß er nachweisen, dass die Gasgeräte durch die Anwendung anderer Spezifikationen, die wesentlichen Anforderungen der Gasgeräte-Verordnung (EU) 2016/426 erfüllen.
Nachstehend die letzten Veröffentlichungen der harmonisierten Normen im Amtsblatt der EU:
Datum der Veröffentlichung | Quelle der Veröffentlichung | Anmerkungen |
---|---|---|
18.11.2009 | EU-Amtsblatt C 278 | Gesamtliste zur Richtlinie 2009/142/EG |
06.05.2010 | EU-Amtsblatt C 118 | Gesamtliste zur Richtlinie 2009/142/EG |
22.12.2010 | EU-Amtsblatt C 349 | Gesamtliste zur Richtlinie 2009/142/EG Berichtigung vom 15.10.2016 |
04.04.2018 | EU-Amtsblatt C 118 | Gesamtliste Die Vermutung der Konformität mit der Richtlinie 2009/142/EG endet am 21. April 2018. |
12.01.2024 | EU-Amtsblatt L 2024/224 | 1. Gesamtliste zur EU-Gasgeräteverordnung (EU) 2016/425 |
02.12.2024 | EU-Amtsblatt L 2024/2944 | 2. Gesamtliste zur EU-Gasgeräteverordnung (EU) 2016/425 |
Weiterführende Informationen:
Rechtsvorschriften über Gasgeräte
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.