Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

EU-Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor

Gasverbrauchseinrichtungen
EU-Gasgeräteverordnung
  1. Verordnungstext
    Verordnung (EU) 2016/426 (offizielle Veröffentlichung im EU-Amtsblatt)
    Änderung durch Verordnung (EU) 2024/2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarktnotfalls
  2. Offizieller Titel der Verordnung
    Verordnung  des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. März 2016 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG (EU-Gasgeräteverordnung)
  3. Anzuwenden ab 21. April 2018
  4. Umsetzung in nationales Recht
    Die EU-Gasgeräteverordnung (EU)2016/426 (gilt unmittelbar in Deutschland) sowie das Gasgeräte-Durchführungsgesetz (Gasgeräte-DG)
  5. Anwendungsbereich
    Bereitstellen auf dem Markt von neuen Geräten und Ausrüstungen.

    a) Geräte sind

    Geräte, die zum Kochen, zur Kühlung, zur Klimatisierung, zur Raumheizung, zur Warmwasserbereitung, zur Beleuchtung oder zum Waschen die gasförmige Brennstoffe verbrennen und auch Gebläsebrenner und Heizkörper, die mit solchen Gebläsebrennern zu versehen sind;

    b) Ausrüstungen sind:
    Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen sowie daraus zusammengestellte Baugruppen, die entworfen sind, in ein Gerät eingebaut oder zu einem Gerät zusammengebaut zu werden;

  6. Kennzeichnung (auf der Datenplakette)
    a) Geräte
    – Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Marke des Herstellers;
    – Gerätetyp, Charge oder Seriennummer des Geräts oder eine andere Angabe, mit der das Gerät identifiziert werden kann;
    – ggf. Art der verwendeten Stromversorgung;
    – Gerätekategorie
    – Nennanschlussdruck
    – Angaben, die je nach Beschaffenheit des Geräts für die ordnungsgemäße und sichere Installation benötigt werden
    – CE-Kennzeichung
    – die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde
    – ggf. Kennnummer der benannten Stelle hinter der CE-Kennzeichnung (falls in der Produktionsüberwachung eingeschaltet)
    – die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde
    Anmerkung:
    Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten
    .

    b) Ausrüstungen :
    – wie Geräte, jedoch ohne CE-Kennzeichnung bzw. Kennnummer der benannten Stelle

  7. Mitzuliefernde Unterlagen
    a) Geräte:
    – Eine Abschrift der EU-Konformitätserklärung
    – eine Installationsanleitung für den Installateur
    – eine Betriebsanleitung für den Benutzer
    – Warnhinweise auf Geräte und Verpackung
    b) Ausrüstungen:
    – Bescheinigung der Konformität der Ausrüstung gemäß Artikel 8 der Richtlinie
    – Anweisungen für den Einbau in ein Gerät oder den Zusammenbau
    Anmerkung:
    Die Unterlagen und Warnhinweise sind in der Sprache des Verwendungslandes zu erstellen.
  8. Harmonisierte Normen
    Übersicht aller harmonisierten Normen über Gasgeräte
  9. Benannte Stellen
    Übersicht aller benannten Stellen zur Verordnung (EU) 2016/426  über Gasgeräte

Weitergehende Informationen

Handlungshilfen (Interpreationen)  (engl.)
Übersicht zu Gasarten und Gasdrücken in den jeweiligen Mitgliedstaaten
Guidance on transition relating issues
Guidance Sheets Ver. 2 (09/2022)
Questions and Answers
Gasgeräte-Durchführungsgesetz (Gasgeräte-DG)


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