Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 4 Monaten Harmonisierte Normen: Veröffentlichung im EU-Amtsblatt Für das Inverkehrbringen von harmonisierten Produkten ist vorgesehen, dass die Kommission die europäischen Normungsorganisationen mit der Annahme harmonisierter Normen beauftragen kann, auf deren Grundlage die Vermutung der Konformität mit geltenden wesentlichen Anforderungen abgeleitet wird kann. Mit der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 wurde der EU-KommissionUm alle Inhalte vollständig zu sehen, müssen Sie sich registrieren. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
Getagged als: Harmonisierte Normen, Vermutungswirkung
Kategorisiert als:Aktuell, Normung
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