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Wasserstofftankstellen: Anforderung zur Beschaffenheit und Bereitstellung

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Europäische Union
EU-Binnenmarkt: Wasserstofftankstellen

Zum Aufbau  einer entsprechenden Infrastruktur wie Wasserstofftankstellen zum Laden von alternativen Kraftstoffen auf dem europäischen Binnenmarkt und zur Vermeidung einer Fragmentierung hat die EU-Kommission die EU-Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID) veröffentlicht. Dort sind auch in Anhang II die technischen Spezifikationen festgelegt die diese Tankanlagen erfüllen müssen. Der Anhang II der vorgenannten VO wurde mit der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1745  geändert.

Demnach gelten für Wasserstoff-Tankanlagen die nachstehenden Spezifikationen:

AusrüstungSpezifikation gem. Richtlinie 2014/94/EUSpezifikation gem.  Vorschlag
EU-VO ..
Titel der Spezifikation
Spezifikation gem.  Vorschlag
EU-VO …
Titel der Spezifikation
Wasserstofftankstellen im Außenbereich zur Abgabe des gasförmigen WasserstoffsEN 17127: 09-2019ISO/TS 20100Wasserstofftankstellen im Außenbereich zur Abgabe gasförmigen Wasserstoffs und Betankungsprotokolle umfassend
Betankungs-AlgorithmusEN 17127: 09-2019ISO 19880-1:2020 
Die Qualitätseigenschaften des an Wasserstofftankstellen für Kraftfahrzeuge abgegebenen WasserstoffsEN 17124ISO 14687:2019Wasserstoff als Kraftstoff – Produktfestlegung und Qualitätssicherung – Protonenaustauschmembran(PEM)-Brennstoffzellenanwendungen für Straßenfahrzeuge
Anschlüsse zur Betankung von Kraftfahrzeugen mit gasförmigem WasserstoffEN ISO 17268: 03-2017ISO 17268:2020Gasförmiger Wasserstoff – Anschlussvorrichtungen für die Betankung von Landfahrzeugen
Kennzeichnung von Kraftstoffen EN 16942:2016 + A1:2021Kraftstoffe – Identifizierung der Fahrzeug-Kompatibilität – Graphische Darstellung zur Verbraucherinformation;

Die nationale Umsetzung in Deutschland erfolgte über die Verordnung über die technischen Standards für Wasserstofftankstellen für Kraftfahrzeuge (Wasserstofftankstellenverordnung–WTV) vom 26. November 2019

Auf EU-Ebene wird derzeit eine Nachfolgeregelung der AFID-Richtlinie diskutiert: Verordnung zum Aufbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuel Infrastructure Regulation – AFIR). Damit kann die EU-Kommission verbindlich EU-weite Ausbauziele für die Lade-Infrastruktur festlegen und Mindestanforderungen definieren, ohne dass diese noch in eine nationale Umsetzung erfolgen müsste.
Der EU-Vorschlag der AFIR wurde im Juli 2021 veröffentlicht zusammen mit den Anlagen (Anlage II enthält die technischen Spzifikationen)

Errichtung und Betrieb einer Wasserstofftankstelle:

Wasserstofftanstellen sind nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine „Gasfüllanlage“ (unabhängig ob H2 gasförmig oder flüssig gelagert ist) und bedürfen einer betrieblichen Erlaubnis und falls die Lagerkapazität über 3000 kg liegt, zusätzlich einer Genehmigung nach BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz). Darüber hinaus unterliegen Gasfüllanlagen dem Anlagenüberwachungsgesetz (AÜberG) einer Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen.


Weiterführende Informationen

Wasserstoff: Unser Beitrag zur Sicherheit; Broschüre 2020, BAM

Beitrag zur nationalen und europäischen Wasserstoffstrategie, Broschüre 2020, BAM

Wasserstoffqualitätsanforderungen | Anforderungen der ISO/DIS 14687 bzw. DIN EN 17124 an die verschiedenen Wasserstoffqualitäten und Auswirkungen hinsichtlich H2– und H2-Gemischtransport sowie resultierende Vermarktungs- und Einsatzmöglichkeiten für Gasversorger; Forschungsbericht 2020, GWB

Nationale Wasserstoffstrategie; Broschüre: BMBF 2020

Vorschlag (Dok. COM (2021) 804 : EU-Verordnung über die Binnenmärkte für erneuerbare Gase und Erdgas sowie für Wasserstoff

 

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