Das untenstehende Verfahrensschema zur gegenseitigen Anerkennung von Waren soll den prinzipiellen Ablauf darstellen, das in der Verordnung (EU) 2019/515 enthalten ist.
Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Waren (mutual recognition of goods)
Unter dem “Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Waren (mutual recognition of goods)” kann ein Unternehmen, wenn es ein Erzeugnis in einem Mitgliedstaat rechtmäßig und unter Einhaltung der geltenden nationalen technischen Vorschriften dieses Mitgliedstaats verkauft, dieses Erzeugnis auch in anderen Mitgliedstaaten verkaufen.
Weiterführende Informationen zur gegenseitigen Anerkennung von Waren
Fachbeitrag: Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Waren
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