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Spielzeugrichtlinie: Strengerer Grenzwert für Chrom-VI

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor

Ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Chrom-VI gilt jetzt für Spielzeuge. Anhang II der Spielzeugrichtlinie wurde 2009/48/EG geändert.

Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission neu festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat den zulässigen Grenzwert für den gefährlichen Stoff Chrom-VI durch die Veröffentlichung der EU-Richtlinie (EU) 2018/725 neu festgelegt.

Strengerer Grenzwert für den Stoff: Chrom VI

Die Untergruppe „Chemikalien“ der von der Kommission eingerichteten Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug hat auf ihrem Treffen am 14. Oktober 2016 vorgeschlagen den Grenzwert für Chrom VI von derzeit 0,2 mg/kg auf 0,053 mg/kg herabzusetzen,

Anmerkung: Das Europäische Komitee für Normung (CEN) überprüft derzeit das Testverfahren der Norm EN 71-3 im Hinblick auf den Nachweis von Chrom VI. Ein überarbeitetes Prüfverfahren, das die Messung von Konzentrationen bis zu 0,0025 mg/kg erlaubt, dürfte bald zur Verfügung stehen. Dann wäre es möglich, die Grenzwerte für Chrom VI in abgeschabten Spielzeugmaterialien weiter zu verschärfen.


Weiterführende Informationen

Rechtsvorschriften über Spielzeug
Richtlinie (EU) 2018/725 zur Änderung des Anhang II Teil II Nummer 13 der Richtlinie 2009/48/EG (hinsichtlich des Stoffes Chrom-VI)


Kategorisiert als:Aktuell, Rechtsvorschriften

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