Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Sonnenbrillen: CE-Kennzeichnung mit Filterkategorie

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psa-verordnung
PSA-Verordnung

Sonnenbrillen bieten Schutz gegen schädliche Einflüsse wie Blendung und UV-Strahlen für das empfindliche menschliche Auge, z. B. bei der Arbeit oder auch in der Freizeit.
Voraussetzung für einen wirksamen Schutz ist Verwendung von geeigneten Sonnenbrillen.

Sonnenbrillen fallen unter die EU-Verordnung für persönliche Schutzausrüstung (PSA) und unterliegen den harmonisierten EU-Vorschriften,  bevor sie auf den EU-Markt Inverkehr gebracht werden dürfen.

Lichtdurchlässigkeit

Was die Lichtdurchlässigkeit betrifft, werden Sonnenbrillen entsprechend der harmonisierten Norm DIN EN ISO 12312-1 in fünf Filterkategorien eingeteilt, mit der die Brillen gekennzeichnet werden müssen.  Weitere Anforderungen liegen hinsichtlich der Informationspflichten vor: Anwendungsbereich, Art des Filters, ggf. Warnhinweise.

Tabelle: Fünf Filterkategorien nach DIN EN ISO 12312-1

KategorieLichtdurchlässigkeitFilterVerwendung
080% bis 100%sehr helle Filterkein Lichtschutz
143% bis 80%helle bis mittlere Filterleichter Lichtschutz
218% bis 43%dunkle Universalfiltergut verwendbar in Mitteleuropa
38% bis 18%sehr dunkle FilterTropen, Suptropen, Hochgebirge, helle Wasserflächen
43% bis 8%extrem dunkle filternur bei extremen Bedingungen, Schneeflächen, Gletscher;

 

für den Straßenverkehr nicht geeignet

Wenn die Sonnenbrille alle Anforderungen der EU-Richtlinie erfüllt, muss der Hersteller die CE-Kennzeichnung anbringen, bevor er die Sonnenbrillen auf dem EU-Gbeit vermarkten will.

UV-Schutz

Sonnenbrillen sind nicht nur als Schutz vor Blendung unverzichtbar, sondern auch als Schutz vor dem Eindringen von UV-Strahlung ins Auge. Aber nicht jede Sonnenbrille weist einen ausreichenden UV-Schutz auf. Da ultraviolette Strahlung unsichtbar ist, gibt die Filterkategorie keine Aussage über den UV-Schutz an.

Nach Ansicht des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS)  haben Messungen gezeigt, dass auf die Kennzeichnung „UV-400“ relativ gut Verlass ist; das heißt, die so gekennzeichneten Sonnenbrillen filtern die gesamte UV-Strahlung bis 400 Nanometer (nm) ausreichend aus und erfüllen somit die Anforderungen, die aus Sicht des Strahlenschutzes an eine gute Sonnenbrille zu stellen sind. Beim Kauf einer Sonnenbrille sollte man deshalb unbedingt auf eine entsprechende Kennzeichnung achten.

Farbe der Gläser

Bei der Farbe der Gläser sollte geachtet werden, dass eine möglichst geringe Farbverfälschung auftritt. Braune und graue Gläser verfälschen nur wenig und eignen sich daher gut für den Straßenverkehr.  Dagegen rote, orange und gelbe Gläser wirken kontrastverstärkend und sind bei schlechten Lichtverhältnissen hilfreich.
Blaue und grüne Gläser verfälschen die Farbe und sind deshalb für den Straßenverkehr ungeeignet.

Quelle BAuA: Sonnenbrillen – Sicherer Sonnenschutz für die Augen

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