Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten Freier europäischer Warenverkehr für sichere Produkte Die Produktinfostellen sollen den Marktteilnehmer anderer Mitgliedstaaten den Marktzugang auf dem nationalen Markt erleichtern. Die Errichtung der Produktinfostellen erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2019/515 über die gegenseitige Anerkennung von Waren. Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Produkte, die nicht oder nicht vollständig von europäischen Harmonisierungsvorschriften erfasstDer Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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