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Eine aktualisierte Ausgabe des Leitfadens „Blue Guide“ für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept (der „Blue Guide“) ist seit Juni 2022 verfügbar. Der neue „Blue Guide“ wurde in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und den interessierten Parteien erarbeitet. Er wird regelmäßig aktualisiert. Der erste Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept (der „Blue Guide“) wurde 2000 veröffentlicht. Seitdem hat es sich einer der wichtigsten Referenzdokumente über die Durchführung der Rechtsvorschriften auf der Grundlage des neuen Konzepts weiterentwickelt, die nunmehr durch den neuen Europäischen Rechtsrahmen (NLF) abgedeckt werden.
Weiterentwicklung des Blue Guide
Ein großer Teil der Auflage des „Blue Guide“ 2000 ist immer noch gültig, aber es war erforderlich, Aktualisierungen zu neuen Entwicklungen aufzunehmen und eine möglichst breites gemeinsames Verständnis über die Umsetzung des neuen Rechtsrahmen ( NLF ) für die Vermarktung von Produkten zu gewährleisten. Es waren auch Änderungen zu berücksichtigen, die durch den Lissabon-Vertrag (in Kraft seit dem 1. Dezember 2009) entstanden sind in Bezug auf die rechtlichen Hinweise und neue Terminologie für EU-bezogene Dokumente, Verfahren etc..
Blue Guide Ausgabe 2022
Diese neue Version des Leitfadens ist auf der vorherigen Ausgabe aufgebaut. Er hat aber auch neue Kapitel, beispielsweise über die Pflichten der Wirtschaftsbeteiligten oder über die Akkreditierung. Aber auch komplett überarbeitete Kapitel sind entstanden, wie die Standardisierung und die Marktüberwachung.
Dieser neue Leitfaden soll zu einem besseren Verständnis der EU-Produktvorschriften beitragen sowie für mehr einheitliche und kohärente Anwendung in den verschiedenen Sektoren des gesamten Binnenmarkts sorgen. Er ist an die Mitgliedstaaten und andere Interessierte gerichtet, die die Bestimmungen für den freien Warenverkehr sicherstellen und deshalb auch informiert werden müssen, damit nur sichere Produkte mit einem hohen Schutzniveau in der gesamten Union bereitstehen z. B.
- Handel
- Verbraucherverbände,
- Normungsgremien,
- Hersteller,
- Importeure,
- Distributoren,
- Konformitätsbewertungsstellen und
- Gewerkschaften.
Der Leitfaden ist lediglich als eine Anleitung gedacht. Nur die offiziell veröffentlichten Rechtstexte der Union über die Harmonisierung selbst haben Rechtskraft. In bestimmten Fällen kann es daher zu Unterschieden zwischen den Bestimmungen der EU-Harmonisierungsvorschriften und die Inhalte dieses Leitfadens kommen. Die verbindliche Auslegung des EU-Rechts liegt ausschließlich in die Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union. Dieser Leitfaden gilt nicht nur für die EU-Mitgliedstaaten , sondern auch Island, Liechtenstein und Norwegen als Unterzeichner des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) , sowie der Türkei in bestimmten Fällen.
Weiterführende Informationen
Blue Guide – Leitfaden Ausgabe 2022, 152 Seiten, engl.
Blue Guide – Leitfaden Ausgabe 2022, 152 Seiten, deutsch
Fachbeitrag: Marktüberwachung in der EU
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