Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 12 Jahren Warum war eine neue Regelung notwendig? Im gesetzlich geregelten Bereich bestand die Forderung, entsprechend den EU-Richtlinien Konformitätsbewertungsverfahren durch die von der Bundesregierung bei der EU-Kommission notifizierten Prüflaboratorien, Zertifizierungs- oder Überwachungsstellen durchführen zu lassen. Für diese benannten Stellen gab es unterschiedliche staatliche Akkreditierungsstellen. Konformitätsbewertung nach internationalen Regeln Durch ForderungenDer Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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