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Harmonisierte Normen zur Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen

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Harmonisierte Normen zur Richtlinie über selbsttätige Waagen

Harmonisierte Normen zur Richtlinie 2014/31/EU über nichtselbsttätige Waagen konkretisieren die wesentlichen Anforderungen. Als harmonisierte Norm zur Richtlinie 2014/31/EU über nichtselbsttätige Waagen werden die europäischen Normen/Spezifikationen angesehen, die die EU-Kommission durch eine Entscheidungen trifft und in einem EU-weit rechtlich verbindlichen Durchführungsbeschluss im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Konkretisierung der wesentlichen Anforderung der Richtlinie

Viele harmonisierte Normen decken nur ein Aspekt bzw. mehrere Aspekte der wesentlichen Anforderungen des Anhangs I und der Richtlinie 2014/31/EU ab, ganz oder auch nur unvollständig. Harmonisierte Normen haben deshalb formal einen informativen Anhang Z (bzw. ZZ bei CENELEC), in dem meist in Form einer Tabelle angegeben wird, welche Abschnitte der jeweiligen Norm welche wesentlichen Anforderungen der EU-Richtlinie z. B. Anhang I und der Richtlinie 2014/31/EU über nichtselbsttätige Waagen erfüllen.

Konformitätsvermutung

Bei Waagen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den Anforderungen des Anhangs I und der Richtlinie 2014/31/EU vermutet, sofern sie von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

Veröffentlichung der harmonisierten Normen zur Richtlinie 2014/31/EU über nichtselbsttätige Waagen

Die Veröffentlichung der harmonisierten Normen erfolgt im EU-Amtsblatt in unregelmäßigen zeitlichen Abständen. Ziel der Veröffentlichung ist es, den Termin festzulegen, ab dem frühesten davon auszugehen ist, dass die Konformität mit den Anforderung besteht. Bereits veröffentlichte Normen können aus bestimmten Anlässen, z. B. wenn festgestellt wird, dass die Konformität mit der Richtlinie nicht mehr gegeben ist,  ganz oder teilweise zurückgezogen werden, so dass die Anwender der Normen sich ständig über den aktuellen Stand informieren sollten.

Anwendung der harmonisierten Normen zur Richtlinie 2014/31/EU über nichtselbsttätige Waagen

Die Anwendung einer harmonisierten Norm, auf denen eine Konformitätsvermutung beruht, bleibt freiwillig. Der Hersteller kann selbst wählen, ob er auf harmonisierte Normen zurückgreift. Entscheidet er sich jedoch gegen die Anwendung einer harmonisierten Norm, muß er nachweisen, dass die nichtselbsttätige Waagen durch die Anwendung anderer Spezifikationen, die wesentlichen Anforderungen des Anhangs I der Richtlinie 2014/31/EU über nichtselbsttätige Waagen erfüllen.

Datum der VeröffentlichungQuelle der VeröffentlichungAnmerkungen
15.01.2016EU-Amtsblatt Nr. C 14EN 45501:2015

Weitergehende Informationen:

Rechtsvorschriften zur Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen

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