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Harmonisierte Normen zur Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU konkretisieren die wesentlichen Anforderungen. Als harmonisierte Norm zur Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU werden die europäischen Normen/Spezifikationen angesehen, die die EU-Kommission durch eine Entscheidungen trifft und in einem EU-weit rechtlich verbindlichen Durchführungsbeschluss im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Konkretisierung der wesentlichen Anforderung der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
Viele harmonisierte Normen decken nur ein Aspekt bzw. mehrere Aspekte der wesentlichen Anforderungen des Anhangs I der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU ab, ganz oder auch nur unvollständig. Harmonisierte Normen haben deshalb formal einen informativen Anhang Z (bzw. ZZ bei CENELEC), in dem meist in Form einer Tabelle angegeben wird, welche Abschnitte der jeweiligen Norm welche wesentlichen Anforderungen der EG-Richtlinie z. B. Anhang I der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU erfüllen.
Konformitätsvermutung
Bei Aufzügen oder Sicherheitbauteile, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den Anforderungen des Anhangs I der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU vermutet, sofern sie von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
Veröffentlichung im EU-Amtsblatt
Die Veröffentlichung der harmonisierten Normen erfolgt im EU-Amtsblatt in unregelmäßigen zeitlichen Abständen als rechtlich verbindlichen Durchführungsbeschluss. Ziel der Veröffentlichung ist es, den Termin festzulegen, ab dem frühesten davon auszugehen ist, dass die Konformität mit den Anforderung besteht. Bereits veröffentlichte Normen können aus bestimmten Anlässen, z. B. wenn festgestellt wird, dass die Konformität mit der Richtlinie nicht mehr gegeben ist, ganz oder teilweise zurückgezogen werden, so dass die Anwender der Normen sich ständig über den aktuellen Stand informieren sollten.
Anwendung der harmonisierten Normen
Die Anwendung einer harmonisierten Norm, auf denen eine Konformitätsvermutung beruht, bleibt freiwillig. Der Hersteller kann selbst wählen, ob er auf harmonisierte Normen zurückgreift. Entscheidet er sich jedoch gegen die Anwendung einer harmonisierten Norm, muß er nachweisen, dass die Maschinen durch die Anwendung anderer Spezifikationen, die wesentlichen Anforderungen des Anhangs I der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU erfüllen.
Nachstehend die letzten Veröffentlichungen der harmonisierten Normen im Amtsblatt der EU:
Datum der Veröffentlichung | Quelle der Veröffentlichung | Anmerkungen |
---|---|---|
20.04.2016 | EU-Amtsblatt Nr. C 138 | |
12.08.2016 | EU-Amtsblatt Nr. C 293 | |
27.01.2021 | Durchführungsbeschluss (EU) 2021/76 | Änderung 1 vom 26. Juli 2021 (Änderung hinsichtlich EN 81-20:2020 und EN 81-50:2020) Änderung 2 vom 12. Juli 2022 (Änderung hinsichtich EN 81-22:2021 und Rücknahme von Stahldrahtseile) Änderung 3 vom 21.8.2023 (Änderung hinsichtlich EN 81-21:2022, EN 81-28:2022, EN 82-58:2022, EN 81-70:2021+A1:2022, EN 81-77:2022) |
Gesamtliste 1 |
1Die Gesamtliste ist eine Zusammenfassung der offiziellen Fundstellen der EU-Kommision und wird von der EU-Kommssion nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Obwohl sie alle möglichen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass die Zusammenfassung regelmäßig aktualisiert wird und korrekt ist, können Fehler auftreten und es kann vorkommen, dass die Zusammenfassung zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht vollständig ist. Die Zusammenfassung als solche entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.
Weiterführende Informationen:
Rechtsvorschriften zur Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
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