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Europäisches Akkreditierungssystem

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Europäisches Akkredditierungssystem

Das europäische Akkredierungssystem soll für Konformitätsbewertungsstellen wie Labor und Inspektionsstellen das Vertrauen stärken.

Richtlinien nach den europäischen Harmonisierungsrichtlinien sehen meist vor, dass Produkte vor dem Inverkehrbringen durch unabhängige Dritte zertifiziert werden. Bei diesen unabhängigen Dritten handelt es sich um Labore, Inspektionsstellen und Zertifizierungsstellen, die allgemein als Konformitätsbewertungsstellen bezeichnet werden (bisher als „notifizierte Stellen“ bzw. unabhängigige Prüfstellen). Für die Entscheidung, welche ihrer Konformitätsbewertungsstellen die zur Notifizierung erforderlichen Kriterien erfüllen, sind die Mitgliedstaaten zuständig. Konformitätsbewertungsstellen sind Privatunternehmen oder Organisationen, die ihre Dienste gewerblich anbieten und daher untereinander in Wettbewerb stehen. Während dies für die Hersteller von Vorteil ist, könnten sich allerdings manche Konformitätsbewertungsstellen dazu veranlasst sehen, bei ihren Dienstleistungen Abstriche zu machen, um mit attraktiven Preisen Kunden anzuziehen oder zu halten.

Die Europäische Verordnung (EG) Nr. 765/2008 schaffte neuen Rechtsrahmen

Mit der EG-Verordnung Nr. 765/2008 wird die dezentralisierte Kompetenzbewertung und Überwachung unter der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten beibehalten, jedoch einen Rechtsrahmen für Akkreditierung und Koordinierung auf EU-Ebene eingeführt und der bereits bestehenden Organisation EA diese Akkreditierungs- und Koordinierungsrolle übertragen. Dadurch erhält die EA öffentliche Anerkennung und die bisher noch fehlende Autorität. Außerdem ist so sichergestellt, dass alle Mitgliedstaaten die Akkreditierung als Mittel der Notifizierung nutzen.

In manchen Mitgliedstaaten, insbesondere in Deutschland, ist es zu einigen Änderungen an der bestehenden Akkreditierungsstruktur gekommen. Mit dem seit Aug. 2008 in Kraft getretene Akkreditierungsstellengesetz – AkkStelleG wurde die Europäische Verordnung  (EG) Nr. 765/2008 konkretisiert. Danach hat die DAkkS – Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH hoheitlich die Aufgaben als einzige deutsche Akkreditierungsstelle zum 1.1.2010 wahrgenommen.

Das europäische Akkreditierungssystem

In jedem europäischem Nationalstaat wird es nur eine einzige Akkreditierungsstelle geben, die sowohl für den reglementierten Bereich als auch für den nicht reglementierten Bereich zuständig ist. Diese Akkreditierungsstellen müssen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unabhängig von ihrer rechtlichen Stellung hoheitlich handelnd tätig sein. Die nationale Akkreditierungsstelle darf nicht gewinnorientiert arbeiten.

Im Wesentlichen haben die Akkreditierungsstellen nachstehende Aufgaben:

  • Die Begutachtung und laufende Überwachung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstellen.
  • Ausstellung von Akkreditierungsurkungen an die begutachteten Konformitätsbewertungsstellen
  • Eine wirksame Zusammenarbeit zwischen nationalen Akkreditierungsstellen im Rahmen der grenzüberschreitenden Akkreditierung und für die ordnungsgemäße Durchführung der Beurteilung unter Gleichrangigen.
  • Mit anderen nationalen Akkreditierungsstellen in anderen Staaten Informationen auszutauschen
  • Nationale Behörden und der Kommission relevante Informationen zur Verfügung zu stellen

Weitere Kernpunkte des europäischen Akkreditierungssystems:

  • Die Einführung einer durch die Europäischen Kommission anerkannten Stelle, die EA (Europäische Kooperation für die Akkreditierung) mit folgenden Aufgaben:
    • ein transparentes und qualitätsorientiertes Akkreditierungssystem zur Beurteilung der Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen in ganz Europa zu fördern
    • für die nationalen Stellen das Betreiben eines Systems zur Beurteilung unter Gleichrangigen
  • Die nationalen Akkreditierungsstellen sind in der Regel für die Konformitätsbewertungsstellen zuständig, die in Ihrem Hohheitsgebiet ihren Sitz haben. Jedoch kann unter bestimmten Bedingungen die nationale Akkreditierungsstelle auch für andere Konformitätsbewertungsstellen tätig sein, z. B. wenn in dem jeweiligen Staat keine Akkreditierungsstelle eingerichtet ist.
  • Die Bewertung und Kompetenz von Akkreditierungsstellen basiert auf international anerkannte Standards
  • Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen
  • Die Festlegung von klaren Begriffsbestimmungen
  • Inkrafttreten und Gültigkeit der bisherigen Akkreditierungsurkungen

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