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Die EU-Kommission hat ihre Vision für den Binnenmarkt für Industrieprodukte angenommen. Das Ziel war es, Erfahrungen aus den jüngsten Entwicklungen im Bereich der Gesetzgebung für Industrieprodukte zu ziehen und eine umfassende Vision für das nächste Jahrzehnt zu skizzieren. Die Mitteilung über die Vision fußt auf einer 12-wöchigen öffentlichen Konsultation. Außerdem wurde eine eingehende unabhängige Bewertung der Funktionsweise des EU-Rechts für Industrieprodukte in der Praxis – wie es sich auf Unternehmen, nationale Behörden und andere Interessenträger auswirkt – durchgeführt. Dabei kam man generell zu dem Ergebnis, dass das Binnenmarktrecht nicht nur für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, sondern auch für den Verbraucher- und Umweltschutz maßgeblich ist.
Eine wichtige Frage, der sich der Binnenmarkt jedoch stellen muss, ist die, wie er mit gesellschaftlichen und technologischen Herausforderungen Schritt halten und gleichzeitig den Forderungen der Industrie nach Perioden regulatorischer Stabilität ohne größere Überarbeitung der Vorschriften nachkommen kann. Die Kommission wird daher ihre Bemühungen kurzfristig auf die Stärkung der Durchsetzungsmechanismen konzentrieren.
Weiterführende Informationen
Mitteilung der EU-Kommission an das Europäische Parlament vom 22.1.2014 – Eine Vision für den Binnenmarkt für Industrieprodukte
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