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EMV-Richtlinie: Bundesnetzagentur hilft bei Funkstörungen

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor

EMV-Richtlinie 2004/108/EG
EMV-Richtlinie
Funkstörung

Um Funkstörungen zur vermeiden, müssen alle  „Geräte“ gem. Definition der EMV-Richtlinie die Anforderungen der EMV-Richtlinie 2014/30/EU erfüllen.

Sie sind deshalb mit einem CE-Kennzeichen zu versehen, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Sie müssen nach dem Stand der Technik so entworfen und gefertigt sein, dass die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen kein Niveau erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist und dass sie gegen die bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden elektromagnetischen Störungen hinreichend unempfindlich sind, um ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten zu können (§ 4 Abs. 1 EMVG).

Die Bundesnetzagentur weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass Störungen auch den Funksprechverkehr von Rettungsdiensten, Polizei und Feuerwehr beeinträchtigen können und somit eine erhebliche Gefahr für die Öffentlichkeit sein können.

Für die Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung und zum Schutz für Verbraucher bezüglich der Betriebssicherheit von Funkgeräten führt der PMD  (Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur) im Rahmen der Marktüberwachung messtechnische Prüfungen von elektrischen Geräten durch.

Die Bundesnetzagentur hat eine bundeseinheitliche Rufnummer für eine Funkstörungsannahme eingerichtet. Außerdem besteht die Möglichkeit, auf der Internetseite der Bundesnetzagentur die Funkstörungen per Mail zu melden.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die Suche nach der Störquelle ist in vielen Fällen mit hohem Aufwand verbunden ist.  Derjenige, der  von der Störung betroffen ist, entstehen keine Kosten. Kosten entstehen demjenigen, der Störungen dadurch verursacht, dass geltende Bestimmungen nicht eingehalten werden. In diesen Fällen ist die Bundesnetzagentur berechtigt, den entstandenen Aufwand dem Störungsverursacher in Rechnung zu stellen.

Zu der Internetseite der Bundesnetzagentur mit den Kontaktmöglichkeiten zur Funkstörungsmeldung.

oder Infoblatt mit Kontaktinformationen.

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1 Antwort »

  1. Sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten 1-2 Monaten beobachte ich beim Hören von Frq.94,5 (holländischer Klassiksender) immer wieder Störgeräusche und Einspielungen eines Senders, der sich „Testsender Kapellen“ o. ä. nennt. Kapellen ist ein Ortsteil von Grevenbroich und ich zweifle daran, daß dort von irgendeinem Radioanstalt ein Sender betrieben wird. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich diesen holl. Sender relativ störungsfrei empfangen können.
    Mit freundlichen Grüßen,

    Dr. Stefan Toth
    Parkstr. 11
    Grevenbroich

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