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Die Deutsche Akkreditierungsstelle ist in Deutschland die einzige Stelle zur Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen.
Zum 1.1.2010 hat die neue Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ihre Tätigkeit aufgenommen. Damit wurde gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 eine einzige nationale Akkreditierungsstelle benannt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) am 7. August 2009 sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung der nationalen Akkreditierungsstelle in Deutschland geschaffen worden.
Die DAkkS arbeitet nicht gewinnorientiert und wendet in Bezug auf ihre hoheitliche Tätigkeit das deutsche Verwaltungsrecht an.
Mit der neuen DAkkS sollen insbesondere nachstehende Ziele erreicht werden:
- Sicherstellen von Vertrauen und Kompetenz der Akkreditierung
- internationale Anerkennung
- Vermeidung von Mehrfach-Akkreditierungen
- Erfüllung der Vorgaben aus dem Europäischen Akkreditierungssystem gemäß Verordnung (EG) Nr. 765/2008.
Anmerkung:
Bisher waren in Deutschland 9 Bundesstellen, 4 Landesstellen und 6 private Stellen für Akkreditierung für den geregelten und nicht geregelten Bereich zuständig. Das führte oft zu unnötigen und kostenintensiven Mehrfachakkreditierungen der Konformitätsbewertungsstellen (Kalibrierlabore, Prüflabore, medizinische Labore, Inspektionstellen, Personalqualifizierungsstellen, Produktzertifizierungsstellen, Zertifizierungsstellen für Managementsysteme). In Deuschland wurden bisher ca. 4600 Akkreditierungen durchgeführt.
Organisation der DAkkS
Die DAkkS untersteht der fachlichen Aufsicht den zuständigen Bundesministerien. Dadurch soll die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit als nationale Akkreditierungsstelle bei Akkreditierungsentscheidungen gewährleistet sein. Die DAkkS führt ihre Akkreditierungen im Sinne einer Amtshandlung durch, für die Gebühren und Auslagen erhoben werden. Die Gebühren werden so bemessen, dass der gesamte Personal- und Sachaufwand abgedeckt wird. Die Gebührensätze werden in einer Verordnung festgelegt.
Die DAkkS ist bei der Europäischen Kommission notifiziert und Mitglied der European co-operation for Accreditation (EA). Die EA ist ein Zusammenschluss der europäischen Akkreditierungsstellen und anerkannte Stelle nach Artikel 14 der EU-Verordnung 765/2008.
Der Sitz der DAkkS ist Berlin. Weitere Standorte sind Braunschweig und Frankfurt/Main.
Internet: Die DAkkS veröffentlicht die akkreditierten (Konformitätsbewertungsstellen) in einer Datenbank.
Weiterführende Informationen:
Fachbeitrag: Das Europäische Akkreditierungssystem
Internetauftritt der DAkkS
Liste aller Europäischen Akkreditierungsstellen
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