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Definition der SI-Einheiten auf neuer Basis

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Messgeräterichtlinie 2014/32/EU
Messgeräterichtlinie 2014/32/EU

SI-Einheiten werden durch das Internationale Einheitensystem von Zeit zu Zeit überarbeitet, da moderne Technologien immer präzisere Messungen erfordern.

Einheiten im Messwesen werden in der EU definiert und sind entsprechend anzuwenden; damit können Messungen und Größenangaben gemäß dem „Internationalen System für Einheiten im Messwesen“ (SI), das von der Generalkonferenz für Maß und Gewicht (CGPM) verabschiedet und durch die in Paris am 20. Mai 1875 unterzeichnete Meterkonvention eingerichtet wurde, ausgedrückt werden.

Da moderne Technologien immer präzisere Messungen erfordern, wird das Internationale Einheitensystem (SI-Einheiten) von Zeit zu Zeit überarbeitet, um den neuesten technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Die Richtlinie 2009/34/EG legt den allgemeinen Rahmen für die Annahme von Einzelrichtlinien fest, die unter anderem Messgeräte und ihre technischen Anforderungen, Einheiten im Messwesen und die Harmonisierung der Mess- und Prüfverfahren betreffen. Die CGPM hat eine neue Methode der Definition des SI auf der Grundlage einer Reihe von sieben maßgeblichen Konstanten, die aus den grundlegenden Konstanten der Physik und anderen in der Natur vorkommenden Konstanten abgeleitet wurden. Die neuen Definitionen werden die langfristige Stabilität und Zuverlässigkeit der SI-Basiseinheiten sowie die Genauigkeit und Klarheit der Messungen verbessern.

Aktuelle SI-Basis Einheiten

GrößeBezeichnungEinheitenzeichen
ZeitSekundes
LängeMeterm
MasseKilogrammkg
Elektrische StromstärkeAmpereA
Thermodynamische TemperaturKelvinK
StoffmengeMolmol
LichtstärkeCandelacd

b) Besonderer Name und besonderes Einheitenzeichen der abgeleiteten SI-Einheit für die Temperatur bei der Angabe von Celsius-Temperaturen.

GrößeBezeichnungEinheitenzeichen
Celsius TemperaturGrad Celsius°C

Die Celsius-Temperatur ist als die Differenz t = T – T0 zwischen den beiden thermodynamischen Temperaturen T und T0 definiert, wobei T0 = 273,15 K. Ein Temperaturintervall oder eine Temperaturdifferenz können entweder in Kelvin oder in Grad Celsius ausgedrückt werden. Die Einheit ‚Grad Celsius‘ ist gleich der Einheit ‚Kelvin‘.

c) Durch Kombination genannten Einheiten können zusammengesetzte bzw. abgeleitete Einheiten gebildet werden.
Beispielsweise kann die SI-Einheit der dynamischen Viskositat als m-1 * kg * s-1 oder N*s * m-2  ausgedrückt werden.

Die Richtlinie (EU) 2019/1258 ist durch die nationalen Staaten in das nationale Recht umzusetzen. Die neuen Vorschriften gelten ab 13. Juni 2020.


Weiterführende Informationen:

Rahmenrichtlinie 2009/34/EG über gemeinsame Vorschriften über Messgeräte sowie Mess- und Prüfverfahren


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