Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Begriffe im Produktsicherheitsrecht

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Produktsicherheitsrecht
Begriffe

Erläuterungen von Begriffen sind für eine konsistente Anwendung im Bereich des Produktsicherheitsrechts unerlässlich.

Im Bereich des Produktsicherheitsrechts hat man auf europäischer Ebene mit dem Beschluss Nr. 768/2008/EG und der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 Begriffe festgelegt, die für zukünftige europäische Harmonisierungsrichtlinien verwendet werden.

Im deutschen Produktsicherheitsrecht, umgesetzt mit dem Produduktsicherheitsgesetz (ProdSG), sind ebenfalls Begriffe definiert, die soweit möglich aus dem Beschluss Nr. 768/2008/EG und der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG übernommen wurden.

Begriffe im Produktsicherheitsrecht

BegriffErläuterungenQuelle
Akkreditierungdie Bestätigung durch eine nationale Akkreditierungsstelle, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die in harmonisierten Normen festgelegten Anforderungen und gegebenenfalls zusätzliche Anforderungen, einschließlich solcher in relevanten sektoralen Akkreditierungssystemen, erfüllt, um eine spezielle Konformitätsbewertungstätigkeit durchzuführenProdSG
Ausstellendas Aufstellen oder Vorführen von Produkten zu Zwecken der WerbungProdSG
Ausstellerjede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt ausstelltProdSG
Bereitstellung auf dem Unionsmarktjede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, zum Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer GeschäftstätigkeitProdSG
bestimmungsgemäße Verwendungdie Verwendung, für die ein Produkt nach den Angaben derjenigen Person, die es in den Verkehr bringt, vorgesehen ist

oder 

die übliche Verwendung, die sich aus der Bauart und der Ausführung des Produkts ergibt
ProdSG
Bevollmächtigterjede in der Europäischen Union ansässige natürliche oder juristische Person, die
vom Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in seinem Namen bestimmte Aufgaben in Erfüllung der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Anforderungen dieses Gesetzes wahrzunehmen
ProdSG
CE-Kennzeichnungdie Kennzeichnung, durch die der Hersteller erklärt, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union festgelegt sind, die die Anbringung der CE-Kennzeichnung vorschreibenProdSG
Einführerjede in der Europäischen Union ansässige natürliche oder juristische Person, die ein Produkt einführtProdSG
Einfuhrdie erstmalige Bereitstellung eines Produktes aus einem Drittstaat auf dem Unionsmarkt; dabei werden gebrauchte Produkte wie neue Produkte behandelt
ernstes Risikodass ein Produkt ein Risiko birgt, bei dem das Verhältnis zwischen der Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefahr, die einen Schaden verursacht, und der Schwere des Schadens auf der Grundlage einer Risikobewertung und unter Berücksichtigung der normalen und vorhersehbaren Verwendung des Produkts ein rasches Eingreifen der Marktüberwachungsbehörden erforderlich macht, auch wenn das Risiko keine unmittelbare Auswirkung hatProdSG
Fulfilment-Dienstleisterjede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen anbietet: Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung und Versand von Produkten, an denen sie kein Eigentumsrecht hat, ausgenommen PostdiensteProdSG
GS-Stelleeine Konformitätsbewertungsstelle, der von der Befugnis erteilenden Behörde die Befugnis erteilt wurde, das GS-Zeichen zuzuerkennenProdSG
Händlerjede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein Produkt auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers und des EinführersProdSG
harmonisierte Normeine europäische Norm, die auf der Grundlage eines Auftrags der Kommission zur Durchführung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union angenommen wurdeProdSG
Herstellerjede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet;
als Hersteller gilt auch jeder, der

a) geschäftsmäßig seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen an einem Produkt anbringt und sich dadurch als Hersteller ausgibt oder

b) ein Produkt wiederaufarbeitet oder die Sicherheitseigenschaften eines Verbraucherprodukts beeinflusst und dieses anschließend auf dem Markt bereitstellt
ProdSG
Inverkehrbringendie erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem UnionsmarktProdSG
Konformitätsbewertungas Verfahren zur Bewertung, ob spezifische Anforderungen an ein Produkt, ein Verfahren, eine Dienstleistung, ein System, eine Person oder eine Stelle erfüllt worden sind,ProdSG
Konformitätsbewertungsstelleeine Stelle, die Konformitätsbewertungstätigkeiten einschließlich Kalibrierungen, Prüfungen, Zertifizierungen und Inspektionen durchführtProdSG
Marktüberwachungjede von den zuständigen Behörden durchgeführte Tätigkeit und von ihnen getroffene Maßnahme, durch die sichergestellt werden soll, dass die Produkte mit den Anforderungen dieses Gesetzes übereinstimmen und die Sicherheit und Gesundheit von Personen oder andere im öffentlichen Interesse schätzenswerte Bereiche nicht gefährdenProdSG
Marktüberwachungsbehördejede Behörde, die für die Durchführung der Marktüberwachung zuständig istProdSG
notifizierte Stelleeine Konformitätsbewertungsstelle,

a)  der die Befugnis erteilende Behörde die Befugnis erteilt hat, Konformitätsbewertungsaufgaben nach den Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1, die erlassen wurden, um Rechtsvorschriften der Europäischen Union umzusetzen oder durchzuführen, wahrzunehmen, und die von der Befugnis erteilenden Behörde der Europäischen Kommission und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union notifiziert worden ist oder


b)  die der Europäischen Kommission und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auf Grund eines europäischen Rechtsaktes als notifizierte Stelle mitgeteilt worden ist,
ProdSG
Notifizierungdie Mitteilung der Befugnis erteilenden Behörde an die Europäische Kommission und
die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dass eine Konformitätsbewertungsstelle Konformitätsbewertungsaufgaben gemäß den nach § 8 Absatz 1 zur Umsetzung oder Durchführung von Rechtsvorschriften der Europäischen Union erlassenen Rechtsverordnungen wahrnehmen kann
ProdSG
Produkteeine Ware, ein Stoff oder ein Gemisch, das durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden istProdSG
Produkte verwendungsfertigwenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden können, ohne dass weitere Teile eingefügt zu werden brauchen; verwendungsfertig sind Produkte auch, wenn

a) alle Teile, aus denen sie zusammengesetzt werden sollen, zusammen von einer Person in den Verkehr gebracht werden,

b) sie nur noch aufgestellt oder angeschlossen zu werden brauchen oder

c) sie ohne die Teile in den Verkehr gebracht werden, die üblicherweise gesondert beschafft und bei der bestimmungsgemäßen Verwendung eingefügt werden
ProdSG
Risikodie Kombination aus der Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefahr, die einen Schaden verursacht, und der Schwere des möglichen SchadensProdSG
Rücknahmejede Maßnahme, mit der verhindert werden soll, dass ein in der Lieferkette befindliches Produkt auf dem Unionsmarkt bereitgestellt wirdProdSG
Rückrufjede Maßnahme, die auf Erwirkung der Rückgabe eines dem Endnutzer bereits bereitgestellten Produkts abzieltProdSG
Verbraucherprodukteein neues, gebrauchtes oder wiederaufgearbeitetes Produkt, das für Verbraucherinnen und Verbraucher bestimmt ist oder unter Bedingungen, die nach vernünftigem
Ermessen vorhersehbar sind, von Verbraucherinnen und Verbrauchern verwendet werden kann, selbst wenn es nicht für diese bestimmt ist; als Verbraucherprodukt gilt auch ein Produkt, das der Verbraucherin oder dem Verbraucher im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt wird
ProdSG
Wirtschaftsakteure
(harmonisierter Bereich)
Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, Händler, Fulfilment-Dienstleister oder jede andere natürliche oder juristische Person, die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten, deren Bereitstellung auf dem Markt oder deren Inbetriebnahme gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften unterliegtProdSG

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