Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU

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aufzugsrichtlinie
Aufzugsrichtlinie 2016/33/EU

Die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU gilt für alle Aufzüge, die in Gebäuden oder Bauwerke fest eingebaut sind. Sie verfolgt zwei Ziele: Zum einen soll sie den freien Verkehr im Bereich Aufzüge und deren Sicherheitsbauteile im europäischen Binnenmarkt fördern und zum anderen soll sie ein hohes Maß an Sicherheit für die Benutzer und das Wartungspersonal von Aufzügen garantieren.

Aufzüge sind für den bequemen und sicheren Zugang zu modernen Gebäuden entscheidend. Der Einbau von Aufzügen in neuen sowie in zahlreichen vorhandenen Gebäuden spielt in einer alternden Gesellschaft eine immer wichtigere Rolle, weil der sozialen Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen zunehmend Vorrang eingeräumt wird.

Zum Inhalt der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU:

  1. Offizieller Titel der Richtlinie
    RICHTLINIE 2014/33/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
    vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
  2. Richtlinientext
    Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU (offizielle Fassung im EU-Amtsblatt )
    Änderung durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 betreffend Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls
  3. Anzuwenden
    ab 20.04.2016
  4. Umsetzung in nationales Recht
    12. ProdSV (12. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz – Aufzugsverordnung)
  5. Anwendungsbereich
    Inverkehrbringen von neuen Aufzügen (die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen) und Sicherheitsbauteile gemäß Anhang III die bestimmt sind
    – zur Personenbeförderung;
    – zur Personen- und Güterbeförderung;
    – nur zur Güterbeförderung, sofern der Lastträger betretbar ist, d. h. wenn eine Person ohne Schwierigkeit in den Lastträger einsteigen kann, und über Steuereinrichtungen verfügt, die im Innern des Lastträgers oder in Reichweite einer dort befindlichen Person angeordnet sind.Anmerkung: Werden in der Richtlinie genannte Risiken von speziellen Richtlinien erfasst, so gelten diese Richtlinien
  6. Kennzeichnung
    a)Aufzüge (Kennzeichnung im Fahrkorb durch Montagebetrieb):
    – Firmenname und vollständige Anschrift des Montagebetriebes
    – Bezeichnung des Aufzugs
    – Typen-, Chargen-Nummer oder Serien-Nr. oder ein anderes Kennzeichen zur eindeutigen Identifizierung
    – Anleitungen, wie eingeschlossene Personen sich ohne Hilfe von Außen befreien können (wenn der Fahrstuhl so konzipiert ist)
    – Baujahr, in dem der Aufzug montiert wurde
    – Nennlast in kg
    – höchstzulässige Anzahl der beförderten Personen
    – CE-Kennzeichung
    – Kenn-Nr. der benannten Stelle (hinter der CE-Kennzeichnung), falls das Konformitätsbewertungsverfahren dies vorsieht

    b) Sicherheitsbauteile (falls auf dem Sicherheitsbauteil nicht möglich, auf einem mit dem Bauteil verbundenen Typenschild nach Artikel 19 Absatz 1) durch den Hersteller oder Bevollmächtigter
    – Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke und vollständige Postanschrift des Montagebetriebes
    – Bezeichnung des Sicherheitsbauteils
    – Typen-, Chargen-Nummer oder Serien-Nr. oder ein anderes Kennzeichen zur eindeutigen Identifizierung
    – CE-Kennzeichnung
    – Kenn-Nr. der benannten Stelle (hinter der CE-Kennzeichnung), falls das Konformitätsbewertungsverfahren dies vorsieht
    Anmerkung:
    Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten
    .

  7. Mitzuliefernde Unterlagen
    a) bei Aufzügen (vom Montagebetrieb beizufügen)1)
    – EU-Konformitätserklärung
    – Betriebsanleitung gem. Anhang I Nr. 6.2
    b) bei Sicherheitsbauteilen (vom Hersteller beizufügen) 1)
    – EU-Konformitätserklärung
    – Betriebsanleitung gem. Anhang I Nr. 6.1
    Anmerkung:
    1) Die Unterlagen sind in einer Sprache auszustellen, die vom Mitgliedsland vorgesehen ist, in der der Aufzug/Sicherheitsbauteil in Verkehr gebracht wird und die von den Endnutzern leicht verstanden werden kann.
  8. Weitergehende Informationen
    Evaluation der Kommission über die Aufzugrichtlinie 2014/33/EU (engl. 2019)
    Bericht der Kommission über die Umsetzung der Aufzugrichtlinie 2014/33/EU
    Leitfaden zur Anwendung der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU (May 2018, engl.)
    Anwendungsempfehlungen zur Aufzugsrichtlinie (Notified Body Recommendations) engl.
  9. Harmonisierte Normen
    Übersicht aller harmonisierten Normen zur Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
  10. Benannte Stellen
    Übersicht aller benannten Stellen zur Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU

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