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Allgemeine Produktsicherheit: Neue Anforderungen für Kinderbetten

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Produktsicherheit Kinderbetten

Verbraucherprodukte wie Kinderbetten müssen die Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit erfüllen.

Für Verbraucherprodukte, die  innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in Verkehr gebracht werden,  und für die es keine spezifischen EG-Richtlinien hinsichtlich grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen gibt (sogenannte CE-Richtlinien), müssen  die Anforderungen der  Richtlinie 2001/95/EG  erfüllen.
Neugeborene schlafen im Schnitt 16 Stunden am Tag, und 3- bis 5-jährige verbringen immerhin noch 11-13 Stunden mit Schlaf. Einschließlich der wachen Phasen verbringen Säuglinge und Kleinkinder in den ersten fünf Lebensjahren mindestens den halben Tag in einem zum Schlafen gedachten Umfeld. Die Produkte in diesem Umfeld müssen sicher sein, da die Kinder dort in der Regel tags- und nachtsüber längere Zeit unbeaufsichtigt sind.

EU-Kommission legt Anforderungen zur Produktsicherheit fest.

In einer von der EU- Kommission in Auftrag gegebenen Studie im Jahre 2006 wurde die Sicherheit von einigen Produkte für die Bettruhe (Kinderbettmatratzen, Bettnestchen, Hän­gewiegen, Kinderbettdecken und Kinderschlafsäcke) von Kindern bis zu 5 Jahren untersucht. Die aus Unfällen gewonnenen Erkenntnisse und die einschlägigen Statistiken zeigten durchweg, dass Risiken durch den Gebrauch derartiger Produkte z. B. Tod durch Ersticken oder Erdrosseln vorhanden sind. Außerdem können Bettnestchen, Matratzen und Kinderbettdecken ohne entsprechende Sicherheitshinweise die Zahl der Fälle von plötzlichem Säuglingstod (Sudden Infant Death Syndrome, SIDS) durch Wärmestau und Ersticken erhöhen.

Aufgrund dieser festgestellten Mängel und Erkenntnisse sowie wegen fehlender harmonisierten Normen wurden von der EU-Kommission gemäß Beschluss vom 2. Juli 2010 für nachfolgend aufgeführte Produkte Sicherheitsanforderungen festgelegt:

  • Kindermatratze
    Die Hauptrisiken in Verbindung mit dem Produkt sind die Risiken des Einklemmens und der Entflammbarkeit.
  • Bettnestchen
    Die Hauptrisiken in Verbindung mit dem Produkt sind die Risiken des Strangulierens, des Erstickens durch Obstruktion der Atemwege von innen oder außen und des Erstickens durch Verschlucken.
  • Hängewiege
    Die Hauptrisiken in Verbindung mit dem Produkt sind die Risiken des Einklemmens, des Erstickens und der Verletzung aufgrund von Fehlern und mangelnder Stabilität der Struktur.
  • Kinderbettdecke
    Die Hauptrisiken in Verbindung mit dem Produkt sind die Risiken des Erstickens und des Wärmestaus, oft in Verbindung mit plötzlichem Säuglingstod.
  • Kinderschlafsack
    Das Hauptrisiko in Verbindung mit dem Produkt ist das Risiko des Verschluckens von Kleinteilen und des Verhedderns im Schlafsack.

Die EU-Kommission hat die Europ. Normenorganisation CEN beauftragt hierzu entsprechende Normen zu erarbeiten und die im Anhang des Beschlusses festgelegten Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen.


Weitergehende Informationen

Beschluss 2010/376/EU vom 2. Juli 2010
Richtlinie 2001/95/EG über allgemeine Produktsicherheit


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