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Gaskategorien und Anschlussdrücke in EU-Mitgliedsstaaten

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Gaskategorien und Anschlussdrücke

Die Gaskategorien und Anschlussdrücke der einzelne EU-Mitgliedsstaaten sind für die Sicherheit der Gasgeräte zu berücksichtigen.

Obwohl die Gasversorgungsbedingungen in den Mitgliedstaaten durch die Verordnung nicht geregelt werden, ist in der Verordnung berücksichtigt, dass in den Mitgliedstaaten aufgrund fehlender Harmonisierung der technischen Eigenschaften gasförmiger Brennstoffe unterschiedliche Bedingungen hinsichtlich der Gasarten und des Anschlussdrucks herrschen. Die Zusammensetzung und die Kenngrößen der Gasarten an dem Ort, an dem eine Gasgeräte in Betrieb genommen wird, sowie der entsprechende Anschlussdruck sind sehr wichtig für ihr sicheres und ordnungsgemäßes Funktionieren; dieser Aspekt ist daher bereits in der Phase der Konstruktion des Geräts zu berücksichtigen, damit seine Kompatibilität mit der oder den Gasarten und dem oder den Anschlussdrücke, für die es bestimmt ist, gewährleistet ist.
Um zu vermeiden, dass die bislang nicht harmonisierten Gasversorgungsbedingungen zu Handelshemmnissen bei den Gasgeräten führen, muss eine ausreichende Information der Wirtschaftsakteure gewährleistet sein;

Die EU-Mitgliedstaaten müssen den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission die auf ihrem Hoheitsgebiet üblichen Gasarten und den dazugehörigen Versorgungsdruck sowie alle diesbezüglichen Änderungen rechtzeitig mitteilen. Die Mitteilung über die Gasarten und den Anschlussdruck durch die Mitgliedstaaten müssen die einschlägigen erforderlichen Informationen für die Wirtschaftsakteure enthalten. In diesem Rahmen ist die primäre Quelle der gelieferten gasförmigen Brennstoffe nicht relevant für die Eigenschaften, die Leistung und die Kompatibilität der Gasgeräte mit den mitgeteilten Bedingungen der Gasversorgung.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bei der Bestimmung der auf ihrem Hoheitsgebiet üblichen Gasfamilien und Gasgruppen die laufenden Normungsarbeiten zu den Gasqualitäten zu berücksichtigen und auf diese Weise sicherzustellen, dass in der gesamten Union ein kohärentes und abgestimmtes Vorgehen zwecks Harmonisierung der gasförmigen Brennstoffe durch die Normung verfolgt wird.

Tabelle: Mitteilung über die vorhandenen Gasarten und Anschlussdrücke in den einzelnen Mitgliedstaaten gemäß Art. 4 der Verordnung (EU) 2016/426

LandAmtsblattDatum der Veröffentlichung
TürkeiC 1115.01.2005
Vereinigtes KönigreichC 20614.06.2018
SpanienC 20614.06.2018
SlowenienC 29601.12.2004
KroatienC 20614.06.2018
SlowakeiC 29601.12.2004
PortogalC 20614.06.2018
PolenC 20614.06.2018
MaltaC 29601.12.2004
LuxemburgC 20614.06.2018
LitauenC 29601.12.2004
LettlandC 20614.06.2018
ItalienC/2024/283322.04.2024
IrlandC 73

 

C 69

C 296

08.03.1997

 

05.03.1998

01.12.2004

UngarnC 29601.12.2004
GriechenlandC 73

 

C 69

C 296

08.03.1997

 

05.03.1998

01.12.2004

Deutschland

C 206

C 78

14.06.2018

08.03.2021

FrankreichC 20614.06.2018
FinnlandC 20614.06.2018
EstlandC 20614.06.2018
TschechienC 20614.06.2018
BelgienC 20614.06.2018
ÖsterreichC 20614.06.2018
BulgarienC 20614.06.2018
ZypernC 20614.06.2018
RumänienC 3918.02.2009
SchwedenC 20614.06.2018
NiederlandeC 20614.06.2018
DänemarkC 20614.06.2018
SchweizC 27506.08.2018
NorwegenC 8807.03.2019

Weiterführende Informationen

Rechtsvorschriften über Gasgeräte


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