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Abkommen EU/Schweiz: Anpassungen durch Beschluss 1/2017 zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit der Schweiz

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor

Freier europäischer Warenverkehr
Freier europäischer Warenverkehr für sichere Produkte

Mit einem Beschluss des eingesetzten Ausschusses über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurde das entsprechende „Abkommen“ zwischen den beiden Vertragspartnern an die neuen Rechtsvorschriften angepasst.
Die wesentliche Gründe für diese Anpassungen sind  geänderte oder zusätzlich aufgenommene  Rechtsvorschriften.

Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Produkte:

  • Medizingeräte
  • Druckbehälter
  • Funkanlagen und Kommunikationsgeräte
  • Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Elektrische Betriebsmittel und EMV Verträglichkeit
  • Messgeräte
  • Inspektion der guten Herstellungspraxis (GMP) für Arzneimittel und Zertifizierung der Chargen,
  • Aufzüge
  • Explosivstoffe für zivile Zwecke

sowie Aktualisierung der aufgelisteten Verweise auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Weiterführende Informationen

Beschluss vom 28. Juli 2017

Kategorisiert als:Aktuell, Rechtsvorschriften

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