Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor
Mit einem Beschluss des eingesetzten Ausschusses über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurde das entsprechende „Abkommen“ zwischen den beiden Vertragspartnern an die neuen Rechtsvorschriften angepasst.
Die wesentliche Gründe für diese Anpassungen sind geänderte oder zusätzlich aufgenommene Rechtsvorschriften.
Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Produkte:
- Medizingeräte
- Druckbehälter
- Funkanlagen und Kommunikationsgeräte
- Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
- Elektrische Betriebsmittel und EMV Verträglichkeit
- Messgeräte
- Inspektion der guten Herstellungspraxis (GMP) für Arzneimittel und Zertifizierung der Chargen,
- Aufzüge
- Explosivstoffe für zivile Zwecke
sowie Aktualisierung der aufgelisteten Verweise auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Weiterführende Informationen
Beschluss vom 28. Juli 2017
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.