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Abkommen EU mit der Schweiz: Anpassungen durch Beschluss 2/2017 zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit der Schweiz

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor

Freier europäischer Warenverkehr

Freier europäischer Warenverkehr für sichere Produkte

Mit einem Beschluss des eingesetzten Ausschusses über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurde das entsprechende „Abkommen“ zwischen den beiden Vertragspartnern an die neuen Rechtsvorschriften angepasst.
Die wesentliche Gründe für diese Anpassungen sind  geänderte oder zusätzlich aufgenommene  Rechtsvorschriften.

Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Produkte:

  • Medizingeräte
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Gasverbrauchseinrichtungen
  • Seilbahnen

sowie Aktualisierung der aufgelisteten Verweise auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Weiterführende Informationen

Beschluss vom 22. Dezember 2017

Kategorisiert als:Aktuell, Rechtsvorschriften

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