Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor
Mit einem Beschluss des eingesetzten Ausschusses über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurde das entsprechende „Abkommen“ zwischen den beiden Vertragspartnern an die neuen Rechtsvorschriften angepasst.
Die wesentliche Gründe für diese Anpassungen sind geänderte oder zusätzlich aufgenommene Rechtsvorschriften.
Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Produkte:
- Medizingeräte
- Persönliche Schutzausrüstung
- Gasverbrauchseinrichtungen
- Seilbahnen
sowie Aktualisierung der aufgelisteten Verweise auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Weiterführende Informationen
Beschluss vom 22. Dezember 2017
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